Zürich: 816 Millionen Franken Härtefallgelder ausbezahlt Die Finanzdirektion hat die zweite Zuteilungsrunde des Zürcher Corona-Härtefallprogramms abgeschlossen: Zusammen mit der bereits Mitte Februar beendeten ersten Zuteilungsrunde hat der Kanton Zürich insgesamt 5204 Unternehmen mit 816 Millionen Franken unterstützt.
Die Finanzdirektion hat die zweite Zuteilungsrunde des Zürcher Corona-Härtefallprogramms abgeschlossen: Zusammen mit der bereits Mitte Februar beendeten ersten Zuteilungsrunde hat der Kanton Zürich insgesamt 5204 Unternehmen mit 816 Millionen Franken unterstützt.
4707 Unternehmen haben in der zweiten Zuteilungsrunde des Zürcher Corona-Härtefallprogramms einen nicht rückzahlbaren Betrag oder ein Darlehen oder beides im Umfang von total 711,8 Millionen Franken erhalten. Dabei entfielen 591,4 Millionen Franken auf nicht rückzahlbare Beiträge (à fonds perdu) und 120,4 Millionen Franken auf Darlehen, heisst es in einer Mitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich. Damit hat der Kanton Zürich bisher insgesamt 5204 Unternehmen mit 816 Millionen Franken unterstützt.
Mehr als die Hälfte der Gesuchsteller, nämlich 51,7 Prozent, erhielten nicht rückzahlbare Beiträge von bis zu 100’000 Franken. Lediglich 135 oder 2,4 Prozent der Unternehmen bekamen den in der zweiten Runde gemäss Vorgaben des Bundes auf 750’000 Franken festgesetzten Maximalbeitrag. Bei 1185 der 4707 bewilligten Gesuche konnte die beantragte Unterstützungssumme auf Grund der eingereichten Unterlagen und Kontrollen nur gekürzt gewährt werden. Ganz abgelehnt wurden 862 Gesuche, mehrheitlich auf Grund fehlender Unterlagen oder anderer zwingender Kriterien der Härtefallverordnung des Bundes. Dies entspricht einem Anteil von 15,5 Prozent aller eingegangen Gesuche und nur noch etwa der Hälfte der ersten Zuteilungsrunde.
Ab morgen startet dritte Zuteilungsrunde
Die Eingabefrist für die dritte Zuteilungsrunde startet für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Franken am Mittwoch, 21. April. Daran teilnehmen können sowohl Unternehmen, die bis jetzt kein Gesuch eingereicht haben, als auch solche, die bereits einen Beitrag erhalten, nun jedoch zum Beispiel auf Grund der verlängerten Schliessungsdauer weitere Einbussen geltend machen können. Der Maximalbeitrag für nicht rückzahlbare Beiträge steigt in dieser Runde auf 1 Million Franken. Es ist in jedem Fall ein neues Gesuch erforderlich. Die Anmeldefrist läuft bis zum 28. Mai und die Gesuche werden weiterhin in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt. Die Liste der erforderlichen Unterlagen ist seit 14. April auf der Internetseite www.zh.ch/haertefall aufgeschaltet.