Sicher Zug fahren – was es beim Pendeln zu beachten gilt Coronavirus: Der Bundesrat hat weitere Lockerungsschritte bewilligt. Diese werden mit einer vermehrten ÖV-Nutzung einhergehen. Damit Reisen mit Tram, Bus und Zug möglichst sicher bleiben, gelten Schutz- und Hygienekonzepte.
Coronavirus: Der Bundesrat hat weitere Lockerungsschritte bewilligt. Diese werden mit einer vermehrten ÖV-Nutzung einhergehen. Damit Reisen mit Tram, Bus und Zug möglichst sicher bleiben, gelten Schutz- und Hygienekonzepte.
Seit dem 31. Mai 2021 dürfen Restaurants ihre Innenräume wieder öffnen, anstelle der Homeoffice-Pflicht gilt eine Homeoffice-Empfehlung, und die 50-Personenlimite für Hörsäle an den Hochschulen ist aufgehoben. Diese Lockerungsmassnahmen haben zur Folge, dass in den kommenden Wochen wieder mehr Personen mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) unterwegs sein werden. Pendler, die sich unsicher fühlen, weil sie befürchten, einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus ausgesetzt zu sein, können aufatmen.
Laut einer Studie der Berliner Charité bringen Reisen im ÖV kein höheres Infektionsrisiko mit sich als eine Fahrt im Auto oder mit dem Velo. Die Wissenschaftler haben diesen Spätwinter/Frühling das Verhalten von mehr als 650 Pendlern ausgewertet. Dabei nutzte die Hälfte Bus oder Bahn, die Kontrollgruppe fuhr mit dem Velo, im Auto oder ging zu Fuss. Dabei gab es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs. Zwar konnte nicht geklärt werden, ob die aufgetretenen Infektionen tatsächlich im Bus oder der Bahn erfolgten. Doch da es in der ÖV-Gruppe nicht mehr Fälle gab als in der Kontrollgruppe, ist erwiesen, dass Fahrten im Zug keine Treiber der Pandemie sind.
Rücksichtsvolles Reisen
Die Schutzkonzepte wirken also. Deshalb ist es wichtig, dass die Hygienevorschriften des Bundes eingehalten werden. Die SBB hat basierend auf den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein schweizweit gültiges ÖV-Schutzkonzept entwickelt. Dementsprechend gilt in sämtlichen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs nach wie vor die Maskenpflicht. Auch an Bahnhöfen, auf Perrons, in Warteräumen, Unterführungen sowie Geschäften muss eine Maske getragen werden. Davon ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie Kinder, die unter zwölf Jahre alt sind. Die SBB-Mitarbeitenden mit Kundenkontakt machen Passagiere, die keine Maske tragen, auf die geltenden Massnahmen aufmerksam.
Essen und Trinken ist in Tram, Bus und Zug wie vor der Pandemie erlaubt. Dazu darf man die Maske natürlich entfernen. Allerdings sollte die Zeit, die man für das Verzehren eines Snacks oder das Trinken eines Kaffees braucht, nicht künstlich in die Länge gezogen werden.
Reisende werden gebeten, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Distanz zu halten: bei Haltestellen, vor Schaltern, an Billettautomaten, beim Ein- und Aussteigen und – wenn immer möglich – in den Fahrzeugen.
Desinfektion und Frischluft
Aufgrund des Coronavirus hat die SBB die Zugsreinigung intensiviert. Mehrmals täglich werden Kontakt- und Oberflächen wie Haltestangen, Taster, Tische, Armlehnen sowie WCs gereinigt und desinfiziert. Auf besonders nachgefragten Linien wird eine zusätzliche Unterwegsreinigung durchgeführt. Die Klimaanlagen in den Zügen arbeiten unter Verwendung von Mischluft, also einer Kombination von Aussen- und Umluft, die in den Klimageräten aufbereitet wird. Dadurch wird die Luft in den Zugabteilen im Schnitt sechs- bis zehnmal pro Stunde komplett mit Aussenluft erneuert.
Für die zusätzliche Sicherheit der Reisenden sorgen Desinfektionsmittelspender, die in den grossen SBB Bahnhöfen bei den Eingängen und vor den WC-Anlagen aufgestellt werden. Dank diesen Schutzmassnahmen ist Pendeln in der Schweiz so sicher wie Auto- oder Velofahren. Zudem bringt die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln viele Vorteile. Hier gibt es detaillierte Informationen zum ÖV-Schutzkonzept.
Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag von SBB Business Travel erstellt.