Nationalrat verlängert CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 Der Nationalrat hat im Sinne einer Übergangslösung eine Verlängerung der CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 beschlossen. Ab 2022 hätte die Schweiz sonst kein gesetzliches Verminderungsziel für Treibhausgasemissionen mehr.

Der Nationalrat hat im Sinne einer Übergangslösung eine Verlängerung der CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 beschlossen. Ab 2022 hätte die Schweiz sonst kein gesetzliches Verminderungsziel für Treibhausgasemissionen mehr.

 

Ohne eine Übergangslösung wären bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Bild: Pixabay

Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen am Mittwoch mit 143 zu 53 Stimmen angenommen. Einzig die SVP stimmte geschlossen dagegen, weil ihr Antrag für einen tieferen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe nicht angenommen wurde. Die Vorlage geht an den Ständerat.

Nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum neuen CO2-Gesetz im Juni sollen diejenigen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz verlängert werden, die unbestritten sind und bald auslaufen. Das geltende CO2-Gesetz von 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet.

So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel würde Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.

Schlanke und mehrheitsfähige Lösung

Der Nationalrat sprach sich für die Fortführung des Status quo aus und wies sämtliche zusätzliche Begehren ab, die entweder eine Verschärfung oder eine Entschärfung der Vorlage verlangten. «Schaffen wir eine schlanke und mehrheitsfähige Übergangsvorlage», brachte es Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) auf den Punkt.

Kernstück ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon muss gemäss einem von der vorberatenden Kommission eingebauten Passus mit Massnahmen im Inland kompensiert werden. Der Nationalrat hiess dies mit 115 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Darüber hinaus erhält der Bundesrat jedoch keine freie Hand, allenfalls schon früher ein Klimaschutzpaket zu unterbreiten, falls das Ziel 2021 bis 2024 nicht erreicht wird. Verlangt hatte dies die SP.

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