Kotierung und Handel von SPACs in der Schweiz nun möglich An der Schweizer Börse SIX dürfen ab dem 6. Dezember sogenannte SPACs kotiert und gehandelt werden. Die Genehmigung aller zuständigen Behörden sei erteilt worden, teilte die SIX am Dienstag mit.

An der Schweizer Börse SIX dürfen ab dem 6. Dezember sogenannte SPACs kotiert und gehandelt werden. Die Genehmigung aller zuständigen Behörden sei erteilt worden, teilte die SIX am Dienstag mit.

 

Für SPACs hat die SIX einen neuen Kotierungsstandard entwickelt. Bild: PD

SPAC steht für Special Purpose Acquisition Company. Es handelt es sich um eine Mantelgesellschaft, die allein zum Erwerb einer nicht kotierten und namentlich (noch) nicht bekannten Zielgesellschaft gegründet wird. Die SPAC sammelt zunächst Kapital über einen Börsengang (IPO) ein. Dieses gesammelte Kapital investiert die SPAC dann in die Übernahme einer Zielgesellschaft, wodurch diese im Rahmen der Akquisition an der Börse kotiert wird (De-SPAC).

Für diese Anlageform sei nun ein neuer Kotierungsstandard entwickelt worden, so die SIX. Das Ziel dieser Regulierung sei insbesondere die «Wahrung eines angemessenen Grades an Anlegerschutz».

SPACs auf maximal drei Jahre beschränkt

So sei die Dauer der SPACs etwa beschränkt auf maximal drei Jahre. Die im Rahmen eines IPO aufgenommenen Emissionserlöse müssten zudem auf einem Treuhandkonto einer Bank deponiert werden. Und es gebe ein grundsätzliches Rückgaberecht. Ausserdem gibt es laut den Angaben Vorschriften über «angemessene Informationen» zum geplanten De-Spac. Und die Bezüger von IPO-Aktien müssten am Schluss dem De-SPAC auch ihren Segen erteilen.

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