Pensionskassen können einfacher in neue Technologien investieren Die Pensionskassen können ab Neujahr einfacher in innovative und zukunftsträchtige Technologien investieren. Der Bundesrat hat dafür am Mittwoch eine neue Kategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen.

Die Pensionskassen können ab Neujahr einfacher in innovative und zukunftsträchtige Technologien investieren. Der Bundesrat hat dafür am Mittwoch eine neue Kategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen.

 

Mehr Gelder von Pensionskassen in Technologieunternehmen: Davon sollen laut dem Bundesrat sowohl die Versicherten als auch der Standort Schweiz profitieren. Bild: unsplash.com

Für den Bundesrat bietet die neuen Anlagemöglichkeiten für die Pensionskassen Vorteile für die Versicherten und gleichzeitig auch für den Technologiestandort Schweiz. Dieser soll laut der Landesregierung dank ausreichendem Risikokapital einen Schub erleben. Die nicht an der Börse kotierten Investitionen können die Pensionskassen mit dem Schritt als eigene Kategorie der zulässigen Anlagen führen. 

Bis zu 5 Prozent des Anlagevermögens dürfen investiert werden

Die Obergrenze für Investitionen ihn neue Technologien liegt bei 5 Prozent des Anlagevermögens der Pensionskassen. Bisher liefen die diese Investitionen in der Kategorie «alternative Anlagen». Für «alternative Anlagen» gilt eine Obergrenze von 15 Prozent.

Ob eine Vorsorgeeinrichtung diese Limiten ausreizen kann und will, hängt von ihrer Risikofähigkeit ab. Die Verantwortung tragen weiterhin die Einrichtungen. Mit der neuen Anlagekategorie erfüllt der Bundesrat das Anliegen einer Motion. Die entsprechenden Änderungen von zwei Verordnungen in der Berufsvorsorge treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

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