Hochqualifizierte Ausländer sollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die an Schweizer Hochschulen ausgebildet wurden, sollen leichter Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten. Dies hat der Bundesrat am Donnerstag vermeldet.

Ausländerinnen und Ausländer, die an Schweizer Hochschulen ausgebildet wurden, sollen leichter Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten. Dies hat der Bundesrat am Donnerstag vermeldet.

 

Die Ärztevereinigung (FMH) befürwortet die Änderung. Gerade die Pandemie habe gezeigt, welche zentrale Bedeutung Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen einnehme. Bild: unsplash

Mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sollen laut dem Bundesrat Personen aus Drittstaaten mit einem Masterabschluss oder einem Doktorat einer Schweizer Universität bei Fachkräftemangel einfacher in der Schweiz arbeiten können.

Dafür sollen sie von den jährlichen Kontingenten für Angestellte aus Staaten, die nicht der EU oder Efta angehören, ausgenommen werden. Dies unter der Bedingung, dass ihre Erwerbstätigkeit von «hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse» ist, hiess es bei der Eröffnung der Vernehmlassung Ende Oktober 2021, deren Frist am Donnerstag endete.

Wirtschaftliche Gründe sprechen dafür

Aus volkswirtschaftlichen Überlegungen wird die vom Bundesrat vorgesehene Gesetzesänderung zumeist unterstützt. So begrüsst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse in seiner Vernehmlassungsantwort die Zulassungserleichterungen. Der Verband schlägt zudem weiter Massnahmen gegen den Fachkräftemangel. vor.

Auch die Ärztevereinigung (FMH) befürwortet die Änderung des AIG. Gerade die Pandemie habe gezeigt, welche zentrale Bedeutung Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen einnehme. Die Zulassung zum Arbeitsmarkt nach einem Medizinstudium in der Schweiz solle deshalb erleichtert werden.

Ebenso dafür sind der Verband der Fachhochschuldozierenden Schweiz (fh-ch) und Swissuniversities. Laut fh-ch fehlen Ärztinnen und Ärzte und gut ausgebildete Fachkräfte in Spitälern oder in der Allgemeinmedizin. Im MINT-Bereich mangle es der Schweizer Volkswirtschaft zudem weniger an der Wissenschaftlichkeit, sondern vielmehr an den Umsetzenden – den Leuten an der Basis in den Betrieben.

Der fh-ch geht aber noch einen Schritt weiter, so sollen Abschlüsse aller drei Hochschultypen unter den Gesetzestext fallen, nebst Universitäten und Fachhochschulen auch pädagogische Hochschulen. Zudem seien nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Interessen zu berücksichtigen.

Auch der Städteverband begrüsst aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen die Zulassungserleichterung. Die Schweiz und insbesondere die Städte seien als Hochschulstandorte und Wirtschaftszentren auch künftig auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Dies sei auch ein Standortvorteil im internationalen Wettbewerb.

Bei den Parteien unterstützen die FDP, die Grünliberalen (GLP) und die SP die Zulassungserleichterungen für die vorgesehen Personengruppe. Für die SP bräuchte es jedoch weniger Hürden auch für weniger hochqualifizierten Arbeitnehmende. Die Grüne Partei hat zur Vernehmlassung nicht Stellung genommen.

Die SVP lehnt den Gesetzesentwurf «entschieden» ab. Der Bundesrat gebe selber zu, dass dieser im Widerspruch zur Bundesverfassung stehe, da die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einwandern, durch Kontingente zu begrenzen sei, hiess es.

Mehrere Kantone dafür

Einige Kantone haben sich zur Vorlage geäussert. So sind die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden für die Gesetzesänderung, ebenso der Kanton Aargau.

Der Kanton Zug hingegen spricht sich dagegen aus. Dort sieht man keinen Handlungsbedarf; die neue Ausnahmeklausel mit einer Befreiung von der Kontingentierung sei nicht notwendig. Eine privilegierte Zulassung von MINT-Fachkräften aus Drittstaaten sei bereits heute gewährleistet.

Das effektive Problem habe bisher vielmehr darin bestanden, dass die Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen keine geeignete Stelle gefunden hätten, bei der ein wirtschaftliches Interesse hätte geltend gemacht werden können. Die geplante Änderung stünde zudem im Widerspruch zu verfassungsmässigen Grundsätzen.

Jährlich 200 bis 300 Personen

Laut Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die vorliegende Gesetzesänderung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Vollzugstätigkeit des Bundes oder der Kantone. Bei Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss handelt es sich laut EJPD um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe von jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen. Sie hielten sich in der Regel bereits einige Jahre in der Schweiz auf und seien gut integriert.

Der Bundesrat sei sich jedoch bewusst, dass die vorgeschlagene Umsetzung unter anderem der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» widerspreche und somit nicht rechtskonform sei. Die Schaffung einer neuen Ausnahmebestimmung in der Bundesverfassung (Artikel 121a Absatz 2) für diese kleine Personengruppe sei jedoch nicht verhältnismässig.

Mit der Gesetzesänderung setzt der Bundesrat eine 2019 vom Parlament überwiesene Motion um. Mit internationalen Verpflichtungen sei sie vereinbar, schrieb das EJPD.

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