Parlament erschwert missbräuchliche Konkurse Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der bereinigten Fassung der Revision des Konkursgesetzes am Montag zugestimmt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der bereinigten Fassung der Revision des Konkursgesetzes am Montag zugestimmt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

 

Mit einem Tätigkeitsverbot wird Missbräuchen der Riegel geschoben. Bild: Pexels

Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Mit einem Tätigkeitsverbot wird Missbräuchen der Riegel geschoben. Ergänzend hinzu kommen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.

Anteile von faktisch pleitegegangenen Unternehmen dürfen künftig nur verkauft werden, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Abgeschafft wird beim sogenannten Opting-out zudem der rückwirkende Austritt aus der Revisionspflicht.

Kein Vorwand mehr, um Löhne und Schulden nicht zu zahlen

Auch staatliche Gläubiger müssen Schuldner zudem neu auf Konkurs betreiben. Diese Differenz haben die Räte als letztes bereinigt. Die Ratslinke hatte sich vergeblich für ein Wahlrecht für staatliche Stellen wie die Steuerverwaltung oder die Suva gewehrt. Diese hätten weiterhin auch auf Pfändung den Konkurs fortsetzen können sollen.

Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Letzter offener Punkt in der Differenzbereinigung war eine Umplatzierung eines falsch positionierten Gesetzesartikels, auf den ein Schweizer Bürger die Räte aufmerksam gemacht hatte. Dabei ging es um verbotene Rechtsgeschäfte.

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