Bundesrat will neues Investitionsschutzabkommen mit Indonesien Der Bundesrat hat ein Investitionsschutzabkommen mit Indonesien in die Vernehmlassung geschickt. Dieses schliesst eine Vertragslücke, welche 2016 entstand, als das frühere Abkommen ausser Kraft trat. Das Investitionsschutzabkommen ist das erste, das auf einen neuen Verhandlungsansatz zurückgeht.

Der Bundesrat hat ein Investitionsschutzabkommen mit Indonesien in die Vernehmlassung geschickt. Dieses schliesst eine Vertragslücke, welche 2016 entstand, als das frühere Abkommen ausser Kraft trat. Das Investitionsschutzabkommen ist das erste, das auf einen neuen Verhandlungsansatz zurückgeht.

 

Das Abkommen gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien und umgekehrt Schutz vor politischen Risiken. Bild: pexels

Im Vergleich zu früheren Abkommen schränkt es den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte durch zusätzliche Bestimmungen ein, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Zudem enthält es Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Partnerstaaten, zur sozialen Verantwortung und zur Korruptionsbekämpfung. Diese dienen der nachhaltigen Entwicklung.

Das Abkommen gewährt Schweizer Investitionen in dem fernöstlichen Inselstaat und umgekehrt Schutz vor politischen Risiken. Konkret schützt es vor staatlichen Diskriminierungen und unrechtmässigen Enteignungen. Zudem sichert es den freien Zahlungsverkehr bei Investitionen. Die Einhaltung lässt sich wenn nötig vor einem internationalen Schiedsgericht einklagen.

Die Direktinvestitionen aus der Schweiz in Indonesien beliefen sich 2020 auf rund 2,1 Milliarden Franken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin und der indonesische Investitionsminister Bahlil Lahadalia unterzeichneten das Abkommen am 24. Mai am Weltwirtschaftsforum in Davos. Es muss von den Staaten noch ratifiziert werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. September.

Das könnte Sie auch interessieren: