Übernahmerecht: Nationalrat will falsche Angaben in Kaufangeboten ahnden Wer in öffentlichen Kaufangeboten vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, soll mit einer Busse von bis zu 150'000 Franken sanktioniert werden.
Wer in öffentlichen Kaufangeboten vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, soll mit einer Busse von bis zu 150'000 Franken sanktioniert werden.
Der Nationalrat ist einverstanden mit einer von seiner Wirtschaftskommission (WAK-N) vorgeschlagenen Gesetzesänderung: Mit 123 zu 37 Stimmen bei 11 Enthaltungen sagte die grosse Kammer am Dienstag Ja zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion. Für fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmeverfahren soll die Busse bis zu 150’000 Franken betragen.
Die WAK-N begründete ihre Anträge mit einer Lücke im geltenden Recht: Während unvollständige Angaben der Zielgesellschaft unter Strafe gestellt seien, sei dies bei der Anbieterin nicht der Fall. Hinter das Anliegen stellte sich auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter.
Den Anstoss zu der Revision hatte eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt gegeben. Nun ist der Ständerat am Zug. Die Mehrheit seiner Wirtschaftskommission hat das Anliegen bisher unterstützt.
Vogt hatte in der Begründung an den Fall HNA erinnert. Die Schweizer Übernahmekommission hatte im Fall des chinesischen Mischkonzerns HNA Group wegen undurchsichtiger Eigentumsverhältnisse die Strafverfolgungsbehörden und die Finanzmarktaufsicht alarmiert: HNA hatte bei der Übernahme des Flugzeugcaterers Gategroup unwahre Angaben zu seinen Besitzern gemacht.