«Wer Teilzeit arbeitet, bekommt eine Teilzeitrente» – weniger als 70 Prozent zu arbeiten, sorgt für grosse Lücken in der Vorsorge Wer das Arbeitspensum reduziert, muss mit weniger Rente rechnen. Bei Alleinstehenden ohne Kinder in der Schweiz schlägt der Effekt oft stärker durch als bei Ehepaaren mit Kindern. Woran das liegt.
Wer das Arbeitspensum reduziert, muss mit weniger Rente rechnen. Bei Alleinstehenden ohne Kinder in der Schweiz schlägt der Effekt oft stärker durch als bei Ehepaaren mit Kindern. Woran das liegt.
«Teilzeitarbeit heisst Teilzeitrente» – an diesem Spruch ist viel Wahres dran. Wer das Pensum bei der Arbeit reduziert und weniger verdient, muss mit einer geringeren AHV-Rente und geringeren Ersparnissen in der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge (dritte Säule) rechnen.
Dabei gibt es allerdings deutliche Unterschiede je nach Haushaltstyp – verschiedene Teilzeit-Biografien führen also zu unterschiedlich grossen Vorsorgelücken, wie die Grossbank UBS in einer Studie ausführt. Solche Lücken weisen den Unterschied zwischen den potenziellen Vorsorgeleistungen aus einer Vollzeit-Karriere und den tatsächlichen Leistungen aus. Im Alter bleibt dann weniger Geld.
Vorsorge fällt geringer aus
Teilzeitarbeit ist ein wichtiger Faktor für Vorsorgelücken. Relevant ist dafür, wie stark und wie lange das Arbeitspensum reduziert wird. Auch der Zeitpunkt der Pensumsreduktion, die Haushaltskonstellation, die geringeren Sparmöglichkeiten und der Zinseszinseffekt spielen eine wichtige Rolle. Dasselbe gilt für die externe Kinderbetreuung, die subventioniert wird oder nicht.
Wenig überraschend zeigt die Tabelle, dass die Rentenlücke bei einer geringen Reduktion der Erwerbstätigkeit relativ klein ist. Dies gilt besonders, wenn man nur eine kurze Zeit in einem Teilzeitpensum arbeitet und dann wieder aufstockt.
Grösser werden die Lücken indessen, wenn man über eine lange Zeit hinweg teilzeitbeschäftigt ist. So müssen Alleinstehende ohne Kinder, die ab dem Alter von 31 Jahren bis zur Pensionierung mit einem Pensum von 80 Prozent arbeiten, mit einer Vorsorgelücke von 15 Prozent rechnen. Bei Personen mit mittleren und höheren Löhnen fallen die Lücken noch höher aus und belaufen sich laut der Bank auf 20,5 beziehungsweise 18,9 Prozent.
Renten der AHV reagieren weniger stark
Wie die Bank ausführt, führt ein 80-Prozent-Arbeitspensum selten zu genau 20 Prozent geringeren Vorsorgeleistungen. Dies liegt unter anderem daran, dass sich die Effekte der Teilzeitarbeit für die drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems unterscheiden. Die Renten der AHV reagieren unterproportional stark auf ein geringeres Einkommen, die Leistungen aus der Pensionskasse und der privaten Vorsorge hingegen überproportional. Als Haupttreiber hierfür gelten die geringeren Sparmöglichkeiten sowie der Zinseszinseffekt. Der letztere Effekt entsteht durch die Zinserträge und die wiederum darauf entstehenden Reinvestitionen. Er ist für den Vermögensaufbau sehr wichtig.
Arbeitet bei einem Ehepaar mit Kindern ein Paarteil ab dem Alter von 31 Jahren bis zur Pensionierung in einem Teilzeitpensum von 80 Prozent, ist die Vorsorgelücke mit 8,6 Prozent kleiner als bei einem Alleinstehenden ohne Kinder. Noch geringer sind die Lücken, wenn ein Teil des Ehepaars früh im Erwerbsleben für sechs Jahre auf ein Pensum von 80 Prozent wechselt oder wenn beide vorübergehend reduzieren.
Subventionen für Kinderbetreuung reduzieren Lücken
«Teilzeit im Zusammenhang mit einkommensabhängigen Kita-Subventionen kann dazu führen, dass kaum Rentenlücken entstehen», sagt UBS-Ökonomin Elisabeth Beusch. Dies liege daran, dass durch die Reduktion der Erwerbstätigkeit Kinderbetreuungskosten eingespart werden. Dadurch wiederum werden die privaten Ersparnisse weniger stark belastet. Als Folge könnten im Vergleich zur Vollzeitarbeit höhere Vorsorgeleistungen in der dritten Säule resultieren. Dies federten die Einbussen in der Pensionskasse ab.
Die hohen Kinderbetreuungskosten in der Schweiz erhöhten den finanziellen Anreiz für Eltern, in Teilzeit anstatt in Vollzeit zu arbeiten, heisst es in der Studie. Dies sei gerade bei gut Ausgebildeten ein Problem, sagt Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz. «Volkswirtschaftlich gesehen wäre es sinnvoll, wenn diese Personen Vollzeit arbeiten», sagt er.
In der Praxis sehe er öfters Akademikerinnen, die ihr Arbeitspensum ursprünglich nur eine Zeitlang deutlich reduzieren wollten, nachdem sie Mutter geworden sind. Oft bleibe es dann aber längerfristig bei dem kleineren Pensum. «Selbst wenn das Einkommen mit den Subventionen einigermassen stimmt, verbauen sich diese Frauen oft viel für ihre Karriere», sagt er. Im Allgemeinen könne man nicht mit einem 40-Prozent-Pensum Chefin werden. Er rate nicht, Arbeitspensen stärker als auf 70 Prozent zu reduzieren.
In Teilzeit zu arbeiten, ist in der Schweiz sehr verbreitet
In der Schweiz ist Teilzeitarbeit sehr verbreitet – vor allem bei Frauen. Rund 58 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiteten 2022 in Teilzeitpensen, während es bei den Männern knapp 19 Prozent waren.
Bei Eltern ist der Trend noch ausgeprägter. Laut der UBS-Studie ist rund ein Fünftel der Mütter gar nicht erwerbstätig, von den erwerbstätigen Müttern arbeiten vier von fünf in Teilzeit mit einem durchschnittlichen Pensum von rund 60 Prozent. Väter arbeiten indessen nicht öfter Teilzeit als Männer ohne Kinder.
Die tieferen Renten von Frauen lassen sich also vor allem dadurch erklären, dass sie ihre Arbeitspensen reduziert haben, nachdem sie Mütter geworden sind. Zudem entgehen vielen auch Lohnanstiege, da sie weniger ambitionierte Berufswege einschlagen.
Gefahren durch Teilzeitarbeit
Spring empfiehlt Paaren, die Vorsorge gut zu kalkulieren. Dies gelte vor allem bei der Familienplanung. So gehe es darum, ob die Wohnung noch gross genug ist und ob man Subventionen bei der externen Kinderbetreuung bekommt. «Wenn es die Möglichkeit gibt, dass Verwandte bei der Kinderbetreuung mithelfen, ist schon viel gewonnen», sagt er. Zudem sollten Paare genau planen, wer das Arbeitspensum wie stark reduziert.
Gefahren für Vorsorgelücken sieht er insbesondere bei Paaren, die Kinder haben, aber nicht verheiratet sind. Reduziere hier ein Partner das Arbeitspensum deutlich, berge dies finanzielle Risiken – vor allem im Falle einer späteren Trennung.
Pauschalaussagen zu den Auswirkungen von Teilzeitarbeit liessen sich nicht machen, letztlich seien diese individuell oft sehr unterschiedlich. Auffällig sei aber auch, dass eine Pensumsreduktion am Ende der Erwerbsbiografie besonders stark einschenke.
Michael Ferber, «Neue Zürcher Zeitung»