Was die Schweizer Wirtschaft über die EU-Sanktionen gegen Russland wissen muss Diese EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz seit dem Beginn der russischen Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022 übernommen – ein Überblick.

Diese EU-Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz seit dem Beginn der russischen Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022 übernommen – ein Überblick.

(Foto: FlyD auf Unsplash)

Vier Tage nach der russischen Invasion in die Ukraine schloss sich die Schweiz den ersten EU-Sanktionen gegen Russland an: Unter anderem wurden Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, gegen Ministerpräsident Michail Mischustin und Aussenminister Sergej Lawrow übernommen. Fünf Oligarchen wurden mit Einreiseverboten belegt.

Den Ausschluss Russlands aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift trug die Schweiz ebenfalls mit. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk. Der Schweizer Luftraum wurde für Flüge aus Russland und Luftfahrzeuge mit russischer Kennzeichnung gesperrt.

2022

Im März übernahm der Bundesrat alle Finanzsanktionen der EU gegenüber Russland und von der EU beschlossene zusätzliche Exportverbote. Güter, die für militärische und für zivile Zwecke eingesetzt werden können, dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden.

Exportverbote gelten unter anderem neu auch für Güter zur Ölraffination sowie für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Untersagt werden die Ausfuhr von Gütern für den Energiesektor und damit verbundene Dienstleistungen. Ebenfalls verboten wurden Beteiligungen an Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind. Importe von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland wurden ebenfalls gestoppt. Exporte von Luxusgütern nach Russland wurden verboten.

Im April setzte der Bundesrat das fünfte Sanktionspaket der EU zum grössten Teil um. Dieses umfasst unter anderem ein Importverbot für Kohle und andere Güter, so etwa auch Holz oder Wodka. Hinzu kommt ein Exportverbot für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen – etwa Kerosin.

In der Folge wurde weiter auch ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland implementiert. Per Ende April 2022 wurden laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zudem russische Vermögenswerte in der Höhe von 7,5 Milliarden Franken in der Schweiz gesperrt.

2023

Im Februar 2023 folgte die Schweiz dann der Europäischen Union, den G7-Staaten und Australien bei den Preisobergrenzen für russische Erdölprodukte.

Im Juni 2023 übernahm der Bundesrat das elfte Sanktionspaket. Mitglieder der russischen Streitkräfte, führende Vertreter von staatlich gelenkten russischen Medien sowie zahlreiche Unternehmen und Organisationen wurden sanktioniert. Ein Kaufverbot für russisches Gold trat ebenfalls in Kraft. Ende August 2023 verschärfte die Schweiz ihre Sanktionen gegen das mit Russland verbündete Belarus: Russland soll Importverbote nicht über Minsk umgehen können. Im September desselben Jahres wurden – ebenfalls analog zur EU – die Sanktionen gegen die iranische Drohnenindustrie verschärft.

2024

Das jüngste, von der Schweiz Ende Januar 2024 übernommene, zwölfte Sanktionspaket der EU gegen Russland, umfasst unter anderem ein Einfuhr- und Kaufverbot für Diamanten. Neu sind auch der Kauf und die Einfuhr von Roheisen oder flüssigem Propangas (LPG) aus Russland verboten. Die Listen der verbotenen Güter und der Handel mit Unternehmen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen können, wurden ebenfalls erweitert.

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