Mit 116 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag einer entsprechenden Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt. Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, weil auch der Ständerat bereits Ja sagte zum Vorstoss.
Burkart argumentierte, heute dürften Familienstiftungen gemäss Zivilgesetzbuch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zur Deckung von Bildungskosten von Familienmitgliedern.
Viele Schweizer Familien wichen deshalb auf ausländische Stiftungen aus, wenn sie einen Nachlass „dosiert“ an Nachkommen weitergeben wollten. Burkart verwies auf angelsächsische Trusts oder liechtensteinische Stiftungen. Es gelte, das „aus der Zeit gefallene“ Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen aufzuheben.
Gegen die Motion stimmte mit Ausnahmen die Mitglieder der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.
Einführung von Trusts verworfen
Abgeschrieben hat der Nationalrat am Dienstag hingegen eine parlamentarische Initiative zur Einführung von Trusts in die Schweizerische Rechtsordnung. Der Nationalrat war insofern einverstanden mit seiner vorberatenden Kommission, welche sagte, es sei besser, Schweizer Familienstiftungen mehr Kompetenzen zu geben als auf diese Finanzvehikel aus dem Ausland zu setzen.
Familienstiftungen seien bereits im Schweizer Recht verankert. Entsprechend sei auch schon eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Stiftungen vorhanden. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf zur Einführung von Trusts hatten gezeigt, dass die steuerlichen Aspekte der Vorlage umstritten waren.
Bundesrat wollte zuerst prüfen
Der Bundesrat empfahl Abschreibung der Initiative zum Trust und empfahl ebenso die Ablehnung der Motion Burkart. Allerdings schrieb er, er stehe der Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich offen gegenüber.
Dies könne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden könne. Der Bundesrat hätte deshalb zu diesem Thema einen Prüfungsauftrag, also ein Postulat, einer verbindlichen Motion vorgezogen.