Neuer Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie vereinbart Erhöhung der Mindestlöhne und Einführung eines Krisenartikels

Erhöhung der Mindestlöhne und Einführung eines Krisenartikels

Der neue GAV soll ein Lohnplus bringen und eine flexible Krisenregelung. (Pexels/Antoni Shkraba)

Die Gewerkschaften Syndicom und Syna sowie der Arbeitgeberverband Viscom haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie geeinigt. Dieser tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Laut einer gemeinsamen Medienmitteilung der Sozialpartner vom Montag wurden im neuen GAV die Mindestlöhne, insbesondere in der Weiterverarbeitung, angehoben. Diese Anpassung erfolgt, um den gestiegenen Anforderungen in der Branche Rechnung zu tragen. Zudem wurden die Lernendenlöhne um 100 Franken pro Lehrjahr erhöht.

Krisenartikel zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Ein weiteres zentrales Element des neuen GAV ist der erstmals eingeführte Krisenartikel. Dieser ermöglicht es Betrieben in schwierigen wirtschaftlichen Situationen, temporär von den Bestimmungen des GAV abzuweichen – jedoch nur unter klar geregelten und strengen Bedingungen.

Ziel dieser Regelung ist es, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig Marktverzerrungen durch Dumpingpreise zu verhindern, so die Sozialpartner.

(awp/sda)

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