Die vermeintlichen Vorteile des Mantelhandels Eine Firma zu gründen oder aufzulösen braucht Zeit. Da bietet sich der Mantelhandel an. Aus guten Gründen raten wir Ihnen aber davon ab.

Eine Firma zu gründen oder aufzulösen braucht Zeit. Da bietet sich der Mantelhandel an. Aus guten Gründen raten wir Ihnen aber davon ab.

 

Nur noch leere Büros? Lassen Sie Ihre Firma liquidieren und verzichten Sie auf Mantelhandel.

Was ist Mantelhandel?

Beim Mantelhandel wird die rechtliche Hülle eines Unternehmens gekauft. Das Unternehmen hat sämtliche Tätigkeiten eingestellt und besitzt normalerweise keine Aktiven mehr. Somit ist das Unternehmen quasi wirtschaftlich liquidiert, jedoch juristisch nicht aufgelöst. Nach dem Kauf werden Organe wie der Verwaltungsrat ausgetauscht und die Statuten angepasst. Das Unternehmen erhält also einen neuen Namen, Zweck und Sitz.

Der Verkäufer der Firma betreibt Mantelhandel, weil er den langwierigen Liquidationsprozess umgehen will. Der Käufer will Zeit und Kosten bei der Gründung sparen. Doch lohnt sich das wirklich?

Probleme beim Handelsregisteramt

Die vermeintlichen Vorteile des Mantelhandels werden häufig überschätzt. Der Käufer will bei der Gründung Zeit und Geld sparen, jedoch bringt natürlich auch der Mantelhandel aufwendige Formalitäten mit sich. Ein gewissenhafter Käufer muss vorher eine intensive Recherche durchführen, um allfällige Altlasten des Unternehmens ausschliessen zu können. Von einem Zeitgewinn kann also nicht die Rede sein. Die Gründung eines neuen Unternehmens dauert in der Schweiz inzwischen übrigens nur wenige Tage bis Wochen.

Der Verkäufer umgeht mit dem Mantelhandel die Schritte des Liquidationsprozesses, geht aber ein gewisses Risiko ein. Obwohl er nachdem Verkauf nichts mehr mit der Firma zu tun hat, ist sein inaktives Mandat weiterhin ersichtlich. Sollte das Unternehmen nach dem Kauf beispielsweise eine eher unseriöse Geschäftstätigkeit aufnehmen, kann schnell auch der ursprüngliche Inhaber damit in Verbindung gebracht werden.

Schlussendlich lehnen auch viele Handelsregisterämter Statutenänderungen ab, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mantelhandel vorliegt. So besagt die Handelsregisterverordnung im Artikel 155, dass man bei Firmen ohne Geschäftstätigkeit innerhalb von 30 Tagen eine Löschung beantragen muss.

Einfache Gründung & Liquidation

Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir Ihnen, auf Mantelhandel zu verzichten und stattdessen eine neue Firma zu gründen. Wir können Sie dabei unterstützen, indem wir alle notwendigen Dokumente erstellen, von unserem Notar beurkunden lassen und sie dem Handelsregister übermitteln. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Service.

Sollten Sie Ihr Unternehmen nicht mehr benötigen, können wir Ihnen auch bei der Liquidation helfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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