So können Selbständige vorsorgen Wer sein eigenes Unternehmen gründet, hat grosse Freiheiten beim Sparen für das Alter. Das bringt Vorteile – aber auch wichtige Entscheide, die getroffen werden müssen.
Wer sein eigenes Unternehmen gründet, hat grosse Freiheiten beim Sparen für das Alter. Das bringt Vorteile – aber auch wichtige Entscheide, die getroffen werden müssen.
Endlich sein eigener Chef sein und seine Ideen verwirklichen können: Viele Schweizer wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Doch eine erfolgreiche Idee schützt nicht vor dem Scheitern. Deshalb ist es wichtig, dass Gründer stets ihre Vorsorge im Blick behalten.
Während Inhaber einer AG oder GmbH den gleichen Versicherungspflichten wie alle übrigen Mitarbeitenden unterliegen, müssen Inhaber einer Einzelfirma lediglich Beiträge an die AHV leisten. Das kann riskant sein. So reichen die zu erwartenden Beträge aus der ersten Säule in den wenigsten Fällen aus, um einst den angestrebten Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten.
Es lohnt sich deshalb, selber vorzusorgen. In der Regel gibt es hier auch mehrere Möglichkeiten.
- Einzahlungen in die Säule 3a
Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens oder maximal 34’128 Franken (Stand 2020) in die Säule 3a einzahlen. Die geleisteten Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Sparen mittels Pensionskasse
Selbständige Unternehmer, die sich einer Pensionskasse anschliessen wollen, haben grundsätzlich drei Optionen:
- Sie können sich der gleichen Vorsorgeeinrichtung anschliessen, bei der sie ihre Mitarbeitenden versichern lassen.
- Sie können sich bei der Pensionskasse des jeweiligen Berufsverbandes versichern lassen.
- Sie schliessen sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG an. Letztere Option ist jedoch vor allem für Versicherte gedacht, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen von keiner anderen Pensionskasse akzeptiert werden.
Gemeinsam haben alle Optionen, dass sich durch die Einzahlung in die Pensionskasse der Maximalbetrag für die Säule 3a reduziert. So dürfen Versicherte, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, höchstens 6’826 Franken an die freiwillige Vorsorge leisten (Stand 2020).
Wer sich zu Beginn seiner Selbständigkeit noch nicht im Klaren ist, ob er sich einer Pensionskasse anschliessen will, kann sein Guthaben vorübergehend auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Allerdings: Schliesst man sich danach keiner Pensionskasse mehr an und das Guthaben bleibt bis zur Pensionierung bei einer Freizügigkeitsstiftung, kann es schlussendlich nur noch als Kapital bezogen werden.
AHV definiert Selbständigkeit
Übrigens: Ob man im Sinne der Sozialversicherung als selbständigerwerbend gilt, entscheiden die AHV-Ausgleichskassen. Dabei gilt: Wer in seiner Selbstständigkeit überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, wird von der AHV in der Regel als Angestellter eingestuft. Er erhält dann von seinem Auftraggeber einen Lohnausweis und muss sich weiterhin der Pensionskasse anschliessen, wenn das Jahreseinkommen mindestens 21‘330 Franken übersteigt (Stand 2020).
Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel der Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft mehrere Auftraggeber hat, sichtbar am Markt auftritt, über eigene Geschäftsräume verfügt und das unternehmerische Risiko trägt. Dann wird er im Sinne der Sozialversicherung als selbständig eingestuft.