Kanton Zürich erweitert Härtefallprogramm Der Zürcher Kantonsrat hat die Unterstützungshilfe für wegen der Covid-19-Krise notleidende Firmen um 95 Millionen Franken erweitert. Noch bis Ende Monat können Gesuche in der ersten Runde eingereicht werden.

Der Zürcher Kantonsrat hat die Unterstützungshilfe für wegen der Covid-19-Krise notleidende Firmen um 95 Millionen Franken erweitert. Noch bis Ende Monat können Gesuche in der ersten Runde eingereicht werden.

 

Sitzung des Zürcher Kantonsrats: Wegen der Coronapandemie in der Halle 9 der Messe Zürich in Oerlikon statt im Rathaus. Bild: PD

Der Zürcher Kantonsrat hat heute der Erweiterung des Härtefallprogramms zugestimmt. Damit stehen für Beiträge oder Darlehen an Unternehmen in der zweiten Verteilrunde nun insgesamt 350 bis 456 Millionen Franken zur Verfügung – je nach dem, ob das ganze Volumen für nicht rückzahlbare Beträge verwendet (350 Millionen Franken) oder nur Darlehen vergeben werden (456 Millionen Franken).

Gelockerte Bedingungen in der zweiten Verteilrunde

In dieser zweiten Verteilrunde des Härtefallprogramms gelten gelockerte Bedingungen: So reicht für ein Gesuch eine  behördlich verfügte Betriebsschliessung von 40 Tagen ab dem 1. November 2020. Unternehmen, die weiterhin geöffnet sein konnten, aber die Auswirkungen der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu spüren bekommen haben, müssen einen Umsatzverlust von 40 Prozent als Voraussetzung für ein Gesuch geltend machen können. In der ersten Verteilrunde galt noch ein Wert von Minus 50 Prozent beim Umsatz. Voraussichtlich im Februar können betroffene Unternehmen ihre Gesuche einreichen. Bei dieser kommenden Gelderverteilung können auch Firmen einen Antrag stellen, die das bereits in der ersten Runde getan und den maximal zulässigen Betrag noch nicht erreicht haben.

Gesuche für die erste Verteilrunde noch bis Ende Januar möglich

Die Gesuche, die bis Ende Januar eingereicht werden, betreffen die erste Verteilrunde des Härtefallprogramms. In dieser stehen im Kanton Zürich maximal 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung. Um alle gesuchstellenden Unternehmen gleich zu behandeln, nimmt die Finanzdirektion zuerst alle Gesuche entgegen und prüft sie auf die Einhaltung der vom Kantonsrat beschlossenen Kriterien. Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker rechnet mit bis zu 15’000 Gesuchen.

Die genauen Voraussetzungen, welche Unternehmen erfüllen müssen, um ein Gesuch in der ersten und/oder zweiten Verteilrunde zu stellen, sowie Angaben zu den nötigen Unterlagen sind unter zh.ch/haertefall einsehbar.

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