Bundesrat legt Eckwerte zur verbindlichen Klimaberichterstattung für Unternehmen fest Dem Schweizer Finanzplatz bietet sich mit Sustainable Finance die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Bis Mitte 2022 soll das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.

Dem Schweizer Finanzplatz bietet sich mit Sustainable Finance die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Bis Mitte 2022 soll das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.

 

Bild: Photo by Markus Spiske on Unsplash

Dem Schweizer Finanzplatz bietet sich mit Sustainable Finance die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Im Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), zusammen mit anderen Departementen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen zu erarbeiten.

Nun hat der Bundesrat das EFD beauftragt, zusammen mit weiteren Bundesstellen bis Mitte 2022 eine Vernehmlassungsvorlage mit folgenden Eckwerten zu erstellen:

  • Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme beziehungsweise mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.
  • Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima beziehungsweise die Umwelt hat. Diese sogenannte doppelte Wesentlichkeit entspricht auch dem Vorgehen der Europäischen Union.
  • Durch Mindestanforderungen soll erreicht werden, dass die Offenlegungen aussagekräftig, vergleichbar und – wo möglich – vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind.
  • Die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen soll voraussichtlich ab dem Kalenderjahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 mittels einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen. Mit diesem Vorgehen soll die Rechtssicherheit erhöht werden.

Im Mai 2021 fanden Austausche mit Wirtschaftsverbänden sowie mit Umwelt- und Konsumentenschutzverbänden statt. Die Eckwerte wurden grossmehrheitlich begrüsst.

Das könnte Sie auch interessieren: