Bundesrat will gleiche Arbeitsrechte für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden sowie erleichterten Zugang zu Dienstleistungen haben. Der Bundesrat will Arbeitgebende und Private in die Pflicht nehmen, um dort eine Gleichstellung zu erreichen.

Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden sowie erleichterten Zugang zu Dienstleistungen haben. Der Bundesrat will Arbeitgebende und Private in die Pflicht nehmen, um dort eine Gleichstellung zu erreichen.

 

Der Bundesrat will Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Bild: pexels

Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Sie stiessen etwa auf Vorurteile im Bewerbungsverfahren oder auf Arbeitsinstrumente, die nicht barrierefrei seien. Zudem seien viele Beratungsangebote, etwa in der Gesundheitsversorgung, für sie nur eingeschränkt zugänglich.

Der Bundesrat will nun Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Sie sollen im Arbeitsleben «explizit» vor Diskriminierung geschützt werden, so der Bundesrat.

Ebenso sollen Private dafür sorgen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen «ohne erschwerende Bedingungen» genutzt werden können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit einer entsprechenden Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beauftragt. Dieses soll bis Ende Jahr vorliegen.

Anerkennung für Gebärdensprache

Insbesondere soll die Gleichstellung gehörloser Personen in diesen Bereichen gefördert werden. Zudem will der Bundesrat die Gebärdensprache anerkennen. Damit erfüllt er auch eine Forderung des Parlaments.

Neben der Arbeit und den Dienstleistungen will der Bundesrat die Gleichstellung auch bei der Partizipation und beim Wohnen verbessern. Menschen mit Behinderungen hätten Schwierigkeiten, die Wohnform und den Wohnort frei zu wählen, hiess es. Eingeschränkt seien sie vielfach durch den Zugang zum Wohnraum – etwa, weil dieser zu teuer sei oder Einrichtungen nicht den benötigten Anforderungen entsprechen würden.

Deshalb soll geprüft werden, wie das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden kann. In der Schweiz leben laut Bundesrat rund 150’000 Menschen mit Behinderungen in Wohn- oder Altersheimen.

Einschränkende Beistandschaft prüfen

Der Bundesrat will weiter prüfen, wie die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben gefördert werden kann. Vielfach seien bereits fehlende Informationen ein Hindernis für den Zugang zu einem Angebot. Ins Auge gefasst hat der Bundesrat auch eine Analyse der Beistandschaft, weil diese die Autonomie betroffener Personen stark einschränke.

Bis Ende 2023 sollen zudem Programme ausgearbeitet werden, die das Ziel der Gleichstellung ergänzend zu den Gesetzen fördern sollen. Gelingen soll das unter anderem in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

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