Finanzielle Unterstützung an Forschungsunternehmen wird flexibler Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält mehr Spielraum bei der Unterstützung von Start-ups und innovativen Unternehmen. Neu steht ihr für die finanzielle Unterstützung eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent zur Verfügung.
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält mehr Spielraum bei der Unterstützung von Start-ups und innovativen Unternehmen. Neu steht ihr für die finanzielle Unterstützung eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent zur Verfügung.
Das Parlament ist am Dienstag dem Bundesrat gefolgt und hat eine entsprechende Gesetzesanpassung abgeschlossen. Der Ständerat unterstützte diese Bandbreite von Beginn an, der Nationalrat wollte eigentlich eine Beteiligung von 30 bis 50 Prozent. Heute müssen sich Unternehmen mit 50 Prozent selber beteiligen.
Mit der Bandbreite von 40 bis 60 Prozent könnten mehr Projekte finanziert werden, sagte Forschungsminister Guy Parmelin im Nationalrat. Zudem werde die gewünschte Flexibilität von Innosuisse bei einer Beteiligung von 30 bis 50 Prozent wieder eingeschränkt. In begründeten Einzelfällen kann Innosuisse wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen als es die Bandbreite vorgibt.
Ziel ist zusätzlicher Auftrieb für Start-ups
Innosuisse kann Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.
Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.
Mehr Spielraum erhält die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer.
Mehr Spielraum für Reserven
Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden ermöglicht das Parlament mehr Reserven als der Bundesrat vorgesehen hatte. Der Bestand der Reserven darf nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.
Zudem soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.