Grosse Lücken in Onlineshops bei Informationen zu Lebensmitteln In vier von fünf Onlineshops sind die Angaben zu Lebensmitteln mangelhaft oder fehlen gänzlich. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Schweizer Kantonschemiker nach einer Überprüfung von 323 Webshops von Drogerien, Bäckereien sowie Versand- und Detailhändlern.
In vier von fünf Onlineshops sind die Angaben zu Lebensmitteln mangelhaft oder fehlen gänzlich. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Schweizer Kantonschemiker nach einer Überprüfung von 323 Webshops von Drogerien, Bäckereien sowie Versand- und Detailhändlern.
Die nationale Kontrolle habe aufgezeigt, dass bei der Deklaration von in Onlineshops angebotenen Lebensmitteln wesentliche Verbesserungen notwendig seien, teilte der Verband der Kantonschemiker der Schweiz am Dienstag mit. Bei rund 78 Prozent der Shops waren die Angaben demnach mangelhaft. Am häufigsten betraf dies Angaben zu allergenen Zutaten und allgemein die Verzeichnisse der Zutaten.
Die Kantonschemiker hätten deshalb Massnahmen veranlasst, damit die Mängel behoben werden. Konsumentinnen und Konsumenten könnten und müssten so künftig auch online vollständig und korrekt zu Lebensmitteln informiert werden.
Kein rechtsfreier Raum
Der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, sämtliche fehlbaren Shopbetreiber hätten bereits eine Verfügung erhalten, die sie auffordere, die Mängel zu beheben. Man werde bei künftigen Kontrollen überprüfen, ob die Lebensmittel im Netz korrekt deklariert werden.
Es gehe auch darum, die Onlineanbieter für die seit 2018 geltenden Regelungen zu sensibilisieren und dass in diesem Bereich kein rechtsfreier Raum bestehe, so Arpagaus. Die Kontrolle sei erstmals in einem nationalen Kontext durchgeführt worden.
Seit dem Ausbruch der Coronapandemie sei online auch das digitale Angebot an Lebensmitteln gestiegen, hiess es in der Mitteilung der Kantonschemiker weiter. Wer im Netz einkaufe, könne allerdings Angaben zur Herkunft oder den Zutaten nicht einfach wie im Laden der Etikette entnehmen.
Das geltende Lebensmittelgesetz verlange deshalb, dass diese Informationen auch online verfügbar sind. Ausgenommen davon seien nur das Haltbarkeitsdatum und das Warenlos.
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Neben seriösen Anbietern gibt es auch Verkäufer, die gesundheitlich bedenkliche Produkten anbieten, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) dazu auf seiner Webseite. Vorsicht geboten sei insbesondere bei als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Produkten. Diese enthielten häufig nicht zulässige Zutaten.
Das BLV betont weiter, dass ausländische Webshops der Schweizer Gesetzgebung nicht unterstehen. Kritisches Prüfen der Quellen sei deshalb wichtig. Die Konsumentinnen und Konsumenten trügen die Verantwortung und das Risiko beim Import von Lebensmitteln für den Eigengebrauch.