Härtefallprogramm: Neue Zuteilungsrunde nach einer Rechtsänderung Unternehmen mit ungedeckten Kosten im zweiten Halbjahr 2021 können beim Härtefallprogramm im Kanton Zürich nochmals ein Gesuch einreichen, sofern sie die Maximalbeiträge bisher nicht erreicht haben.

Unternehmen mit ungedeckten Kosten im zweiten Halbjahr 2021 können beim Härtefallprogramm im Kanton Zürich nochmals ein Gesuch einreichen, sofern sie die Maximalbeiträge bisher nicht erreicht haben.

 

Neu können Unternehmen ungedeckte Kosten vom 1. März 2020 bis längstens am 31. Dezember 2021 geltend machen. Bild: unsplash

Bislang wurden die Härtefallbeiträge anhand der ungedeckten Kosten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis spätestens am 30. Juni 2021 bemessen. Mitte Dezember hat der Bundesrat festgelegt, dass unter der Covid-19-Härtefallverordnung neu bis zum 31. Dezember 2021 eingetretene ungedeckte Kosten berücksichtigt werden können. Dies ermöglicht es auch auf kantonaler Ebene, den Betrachtungszeitraum auszudehnen. So können ungedeckte Kosten nun vom 1. März 2020 bis längstens am 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Dies hat am Montag die Finanzdirektion des Kantons Zürich mittgeteilt.

Höchstgrenzen bleiben bestehen

An den bisherigen Höchstgrenzen für Härtefallbeiträge, wie sie in der Covid-19-Härtefallverordnung festgelegt sind, ändere sich nichts. Zusätzliche Beiträge könnten somit nur für Unternehmen gesprochen werden, die das Maximum bisher nicht ausgeschöpft haben.

Die übrigen Voraussetzungen bleiben unverändert. Die Gesucheingabe dauert gemäss der Medienmitteilung von morgen Dienstag, 18. Januar, bis Sonntag, 30. Januar 2022. Die Unternehmen finden die nötigen Unterlagen und den Link zum Gesuchportal auf zh.ch/haertefall.

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