Internetgiganten sollen angezeigte journalistische Inhalte vergüten Zeigt eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, soll der Online-Dienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum sogenannten Leistungsschutzrecht eröffnet.
Zeigt eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, soll der Online-Dienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum sogenannten Leistungsschutzrecht eröffnet.
Kern der Vorlage soll sein, dass grosse Medien, die mit Inhalten anderer Geld verdienen, die Arbeit von Journalisten und Verlegern entlohnen müssen. Vergütungspflichtig wären gemäss Gesetzesentwurf ausschliesslich Portale, die eine durchschnittliche Zahl von Usern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen – derzeit wären das etwa 900’000 Nutzerinnen und Nutzer.
Keine Konsequenzen für Internetnutzerinnen und -nutzer
Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Medienvorlagen durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Er stellt dazu zwei Varianten zur Debatte.
Für die Internetnutzerinnen und -nutzer sollen die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Die Mehreinnahmen für die Medien lassen sich laut dem Bundesrat noch nicht abschätzen.