Mehrwertsteuer: Ausländische Onlinehändler werden zur Kasse gebeten Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, sollen neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die diese neue Regelung beinhaltet.
Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, sollen neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die diese neue Regelung beinhaltet.
Neu sollen ausländische elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten, wenn sie in die Schweiz liefern, und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. So sollen diese ausländischen Versandplattformen neu der Mehrwertsteuer unterstellt werden.
Schweizer Online-Versandplattformen bezahlen bereits heute eine Mehrwertsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung würde mit der Gesetzesänderung aufgehoben. Die Mehreinnahmen dieser Reform werden gemäss Mitteilung des Bundesrats pro Jahr auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Die Reform führt aber auch zu einem Mehraufwand in der Verwaltung. Der Bund rechnet damit, dass acht neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssen.
Gleichstellung von Sport und Kultur
Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Sportveranstaltungen sind schon heute von der Mehrwertsteuer befreit. Damit werde diese Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen beseitigt, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Weiter sieht die Gesetzesrevision vor, dass ausländische Tour Operators von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.
Und schliesslich soll für Produkte der Monatshygiene künftig ein reduzierter Steuersatz gelten.
Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz werden Vorstösse umgesetzt, die das Parlament beschloss. Die Gesetzesrevision geht nun an das Parlament.