Mit dem Grundbuchauszug den Startschuss zur eigenen Traum-Immobilie geben Wer sich für den Erwerb einer Immobilie interessiert, holt auf dem Grundbuchamt einen Grundbuchauszug der gewünschten Liegenschaft ein. Darin sind wichtige Informationen über Eigentümer, Grösse oder baupolizeiliche Auflagen aufgeführt. Kosten und Administration sind dabei kantonal unterschiedlich.

Wer sich für den Erwerb einer Immobilie interessiert, holt auf dem Grundbuchamt einen Grundbuchauszug der gewünschten Liegenschaft ein. Darin sind wichtige Informationen über Eigentümer, Grösse oder baupolizeiliche Auflagen aufgeführt. Kosten und Administration sind dabei kantonal unterschiedlich.

Michael Hasler ist Inhaber und Gründer der gleichnamigen Firma, die er vor einigen Jahren von seinem Vater übernommen hat. Der Betrieb hat sich erfreulich entwickelt, die Lagerhalle für die Produktion soll in den nächsten Monaten vergrössert werden. Dafür möchte der Geschäftsmann die brachliegende Parzelle neben seinem Grundstück kaufen. Doch: Wem gehört diese? Und kann das Grundstück überhaupt überbaut werden oder handelt es sich dabei um Landwirtschaftszone? Solche und ähnliche Fragen lassen sich mit einem Auszug aus dem Grundbuch klären.

Informationen zu Besitzer und Liegenschaft im Grundbuchauszug

Wer sich für eine bestimmte Liegenschaft interessiert, sollte sich vor dem Kauf auf dem Grundbuchamt informieren, ob mit dem Erwerb bestimmte Pflichten oder Auflagen verbunden sind. Bestehen baupolizeiliche Auflagen? Gibt es Beschränkungen, wenn ich das Objekt Jahre später wieder veräussern will?

Diese Informationen entscheiden unter anderem mit darüber, ob der Kauf eines Grundstücks getätigt werden kann. Wer sich frühzeitig gut informiert, kann Ärger bereits im Vorfeld ausräumen. Allenfalls macht es Sinn, eine Fachperson beizuziehen. Doch weshalb? Die Eintragungen im Grundbuch sind für den Laien manchmal schwer verständlich. Der Experte arbeitet zwar nicht kostenlos, kann aber einen Eintrag korrekt deuten und je nachdem vor einem teuren finanziellen Abenteuer abraten.

Die Grundbuchämter sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich organisiert. In einigen gibt es nur ein einziges Grundbuchamt, andere Kantone sind in Grundbuchkreise aufgeteilt. Viele Gemeinden haben selbst ein Grundbuchamt. Grundsätzlich ist jeder berechtigt, einen Auszug über ein Objekt zu verlangen.

Vertrag nach Eintrag im Grundbuch unwiderrufbar

Sind sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich handelseinig, verpflichten sich die beiden Parteien zur Handänderung. Denn erst der Eintrag ins Grundbuch macht den Käufer zum Inhaber der Liegenschaft. Mit dem Eintrag ist der notariell beglaubigte Kaufvertrag für beide Parteien verbindlich. Der Vertrag ist auch dann verbindlich, wenn der Käufer den Kaufpreis im Anschluss nicht aufbringen kann.

Damit dies nicht geschieht, wickeln Notare den Kauf in einem «Zug-um-Zug-Geschäft» ab. Erst nach dem Kaufversprechen der Bank unterschreiben alle Parteien, inklusive Notar, den Vertag. Meistens sind Käufer und Verkäufer persönlich beim Notar anwesend.

Mit wenigen Klicks Grundbuchauszug online bestellen

Dass der vielbesagte «Kantönli-Geist» auch bei den Grundbuchauszügen zum Tragen kommt, macht die Sache für den Interessenten einer Liegenschaft noch schwieriger. Alleine das Auffinden der richtigen Amtsstelle kann einiges an Zeit kosten. Zeit, die sinnvoller investiert werden kann.

Aus diesem Grund holen die Experten von Moneyhouse für 49 Franken alle nötigen Informationen ein – einfach und bequem. Die ganze Prozedur ist dank Moneyhouse in wenigen Minuten und Klicks erledigt. Die gewünschte Auskunft liegt bereits wenige Tage später im E-Mail-Posteingang vor.

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