Wirtschaftsdepartement prüft Sonntagsverkäufe in Städten Das Wirtschaftsdepartement prüft derzeit, ob die heute in den meisten touristischen Berggebieten möglichen Sonntagsverkäufe auch auf gewisse Areale in den Städten ausgeweitet werden könnten.

Das Wirtschaftsdepartement prüft derzeit, ob die heute in den meisten touristischen Berggebieten möglichen Sonntagsverkäufe auch auf gewisse Areale in den Städten ausgeweitet werden könnten.

 

Bald auch Sonntagseinkäufe in Zürich? Derzeit werden Ausnahmen des Sonntagsarbeitsverbots geprüft. Bild: unsplash

«Zurzeit finden Sondierungen mit den Sozialpartnern statt», teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Bericht der «Handelszeitung» vom gleichen Tag.

Weitere Informationen waren beim Departement von Bundesrat Guy Parmelin nicht in Erfahrung zu bringen. «Der WBF-Vorsteher äussert sich in einer solchen Phase nicht zum Thema», hiess es. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco machte keine weiteren Angaben.

Der Gesamtbundesrat hat einen gesetzlichen Spielraum, wenn es um Ausnahmen des Verbots für Sonntagsarbeit geht. Er darf sie bewilligen, «sofern die Sonntagsarbeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist».

«Booster für den Tourismus»

Im Januar 2022 waren drei Kantone in die Offensive gegangen und fordern «Tourismuszonen» wie in den meisten Bergkantonen. Dort sollten Geschäfte auch am Sonntag geöffnet werden können.

«In St. Moritz kann man auch am Sonntag seine Skiausrüstung kaufen. Wenn man aber in Zürich seine Badehose vergessen hat, steht man vor verschlossenen Türen», sagte Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, damals vor den Medien. Es brauche daher weitere Ausnahmen des Sonntagsarbeitsverbots. «Der Bundesrat könnte dem Tourismus diesen Booster verabreichten», forderte Walker Späh.

Ob es dazu kommt, ist offen. Generell sind die Ladenöffnungszeiten kantonal geregelt. Das Sonntagsarbeitsverbot ist dagegen im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel verankert. Für verschiedene Verkaufsgeschäfte – insbesondere in Berggebieten, in Bahnhöfen oder an Tankstellen – gelten Ausnahmen.

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