BVG: Sicherheit oder Renditeoptionen? Die berufliche Vorsorge kann ganz unterschiedlich ausgestaltet werden. Sammelstiftungen kennen die Modelle Vollversicherung und Teilautonomie. Ein Überblick zu den Vor- und Nachteilen beider Varianten.
Die berufliche Vorsorge kann ganz unterschiedlich ausgestaltet werden. Sammelstiftungen kennen die Modelle Vollversicherung und Teilautonomie. Ein Überblick zu den Vor- und Nachteilen beider Varianten.
Bei der Auswahl eines idealen Vorsorgeplans tun KMU-Unternehmer gut daran, die Art und Beschaffenheit ihres Betriebs, dessen aktuellen Zustand sowie mittel- und langfristige Ziele in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen. Denn genau wie an den Aktienmärkten kann auch das Vorsorgevermögen eher konservativ oder mit einer gewissen Risikobereitschaft angelegt werden.
Bei Sammelstiftungen unterscheidet man in der beruflichen Vorsorge (BVG) die Modelle Vollversicherung und Teilautonomie. Bei der Vollversicherung werden die versicherten Leistungen, Anlagerisiken, die Risiken für Invalidität und Tod sowie das Langlebigkeitsrisiko (längere Lebenserwartung = längere Finanzierung) vollumfänglich von der Lebensversicherungsgesellschaft getragen, die dafür entsprechende Reserven bildet. Es besteht bei der Variante Vollversicherung also kein Unterdeckungsrisiko für das angeschlossene Unternehmen und somit auch keine Nachschusspflicht im Sinne von Sanierungsmassnahmen.
Anders funktioniert die Variante Teilautonomie, bei der die Sammelstiftung oder Pensionskasse das Anlagerisiko und das Langlebigkeitsrisiko trägt. Ist ihre Anlagestrategie erfolgreich, profitieren auch die Versicherten in Form einer höheren Verzinsung ihrer Vorsorgegelder. Handkehrum können schlechte Anlageergebnisse beziehungsweise Anlageverluste zu tieferer Verzinsung oder sogar zu einer Unterdeckung der Stiftung führen, was Sanierungsmassnahmen erforderlich machen könnte. Die einbezahlten BVG-Guthaben müssen von den Stiftungen aber trotz eigener Anlageverluste mit gesetzlich festgelegtem BVG-Zins verzinst werden. Die Risiken Tod und Invalidität werden bei einer teilautonomen Sammelstiftung indes der Lebensversicherungsgesellschaft übergeben. Sobald alle Risiken wie Alter, Tod, Invalidität und Anlagerisiko von einer Stiftung getragen werden, spricht man von einer autonomen Vorsorgeeinrichtung.
Welches Modell eignet sich für wen?
Nun geht es also daran, die richtige Vorsorgelösung zu wählen. Die Variante Vollversicherung eignet sich speziell für Betriebe, die jegliche Anlagerisiken scheuen und eine transparente und einfache Handhabung des BVG wünschen. «Zu dieser Gruppe gehören oft jüngere Unternehmen, die sich im Aufbau befinden und die berufliche Vorsorge als ‹sicheren Hafen› suchen. Oder auch einfach KMU mit einem ausgeprägten Bedürfnis nach Sicherheit», sagt Vesna Pavlovic, Produktmanagerin BVG bei der Allianz Suisse.
Eine teilautonome Lösung werde hingegen häufiger von Betrieben gewählt, die sich in einer Wachstums- oder Konsolidierungsphase befänden. «Solche Unternehmen sind über die Aufbauphase hinaus und gehen zur Umsetzung von ambitionierten Plänen entsprechend öfter Risiken ein», beobachtet Pavlovic. «Die Vollversicherung wird seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit höchsten Sicherheitsansprüchen überwacht. Das Modell ist mit viel Kapitaleinsatz verbunden und wird auch deshalb von immer weniger Versicherern angeboten. Die gegenwärtige Ultratiefzinsphase sowie die kontinuierlich steigende Lebenserwartung haben den Trend zu teilautonomen Lösungen zuletzt etwas verstärkt.» Allianz Suisse gehört zu den Anbietern der Vollversicherung.
Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von Allianz Suisse erstellt.