Für die wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung Aus nachfolgenden Gründen ist ein Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung am 19. Mai 2019 quasi unsere letzte Chance. Die STAF ist ein ausbalanciertes Massnahmenpaket und pragmatisch gesehen der einzige tragfähige Kompromiss aus Bundesbern.

Aus nachfolgenden Gründen ist ein Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung am 19. Mai 2019 quasi unsere letzte Chance. Die STAF ist ein ausbalanciertes Massnahmenpaket und pragmatisch gesehen der einzige tragfähige Kompromiss aus Bundesbern.

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), über das am 19. Mai 2019 abgestimmt wird, braucht es, um Steuereinnahmen, Arbeitsplätze und Wohlstand langfristig zu sichern. Die Annahme der Vorlage wird von Bundesrat und Parlament empfohlen. Eine Ablehnung birgt erhebliche Risiken für den Wirtschaftsstandort, für Firmen und Beschäftigte.

Warum braucht es die Reform?

Für die Schweiz ist eine international akzeptierte und wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung unerlässlich. Mit der STAF soll dies weiterhin gesichert werden. Die Ausgangslage ist klar: Die Schweiz, wie auch andere Länder, muss sich internationalem Druck beugen und ihr Steuersystem revidieren, das heisst, sie muss ihre speziellen Steuerregimes für Firmen abschaffen. Die Zeit hierfür läuft ab. Geschieht dies jetzt nicht, drohen den Firmen auf Druck der EU – insbesondere von Ländern wie Deutschland, Frankreich und Italien, also unseren grössten Handelspartnern – steuerliche Sanktionsmassnahmen und damit einschneidende Wettbewerbsnachteile.
Die Steuerbelastung ist ein wichtiges Element im Rahmen einer Standortevaluation bei Neu- und Reinvestitionen. Und in der Schweiz wirkt eine tiefe Steuerbelastung auch kompensierend zum allgemein hohen Kostenniveau. Die meisten Gesellschaften, die aktuell von einem Steuerregime profitieren, werden bei Annahme der Reform in Zukunft mehr Steuern bezahlen als heute, jedoch für viele in vertretbarem Ausmass. Deshalb stellt die STAF eine ausgewogene Lösung dar und sollte die Abwanderung von Firmen verhindern, jedenfalls minimieren. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bleibt aus steuerlicher Sicht erhalten. Gleichzeitig werden insbesondere KMUs weniger Steuern zahlen als heute, womit das Steuersystem künftig ausgewogener ausgestaltet sein wird. Die Reform ist insgesamt ausbalanciert, für die Gemeinwesen finanziell verkraftbar und politisch breit abgestützt. Mit der Vorlage wird also drohender Schaden abgewendet. Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wohlstand werden gesichert.

Wie ist die Reform aufgebaut?

Die STAF verfügt im Wesentlichen über vier «Eckpfeiler»:

  • Erstens: Die Abschaffung der Steuerregimes.
  • Zweitens: Eine Auswahl neuer steuerlicher Ermässigungen für die Kantone, unter anderem mit Fokus auf innovationsfördernde Massnahmen, wie etwa die Patentbox.
  • Drittens: Die Mitfinanzierung der Vorlage durch den Bund zugunsten der Kantone mit rund 1 Milliarde Franken. Diese neuen steuerlichen Ermässigungen und die Bundesgelder bieten den Kantonen die Möglichkeit, sich individuell «massgeschneidert» für die Zukunft steuerlich zu positionieren, indem ein mehr oder weniger grosszügiger Einsatz der steuerlichen Ermässigungen und/oder die Reduktion des allgemeinen Gewinnsteuersatzes erfolgt, Stichwort Werkzeugkastenprinzip. Die kantonale Umsetzung wird dabei je nach Kanton und den entsprechenden Bedürfnissen und finanziellen Gegebenheiten variieren.
  • Viertens: Die STAF beinhaltet mehrere Ausgleichsmassnahmen, die das Paket politisch ausgewogen gestalten. Sie berücksichtigen die Anliegen der Abstimmungssieger der Unternehmenssteuerreform III (USR-III) und sind Resultat des parlamentarischen Kompromisses. Konkret sind dies etwa die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung, die Einschränkungen des Kapitaleinlageprinzips sowie die Zusatzfinanzierung der AHV mit 2 Milliarden Franken. Den Kantonen steht natürlich offen, weitere sozialpolitische Kompensationen vorzunehmen, wie etwa von den Kantonen VD/BS vorgemacht.

 

Zusammenfassend ist klar: Im Vergleich zur USR III wurde die STAF deutlich enger gefasst und sie beinhaltet weitreichende Elemente der politischen Kompromissfindung. Es ist ein ausbalanciertes Massnahmenpaket und pragmatisch gesehen der einzige tragfähige Kompromiss aus Bundesbern. Zu glauben, eine dritte Auflage werde besser, ist eine Illusion.

Was kostet/bringt die Reform?

Die statisch ermittelten jährlichen Mindereinnahmen der STAF liegen bei zirka 2 Milliarden Franken. Wird sich diese Investition in den Standort Schweiz bezahlt machen?Wie wird sich die Reform über die Zeit und aufgrund des Verhaltens der Firmen an die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen auswirken? Eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt, dass mittel- bis langfristig die Einnahmen bei einer Annahme der Reform deutlich höher ausfallen, als wenn die Reform abgelehnt wird und die Steuerregimes danach ersatzlos gestrichen werden. Die STAF lohnt sich also mit Blick auf Einnahmen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Die sozialpolitische Kompensation zugunsten der AHV im Umfang von 2 Milliarden Franken ändert an dieser Schlussfolgerung nichts. Dieser «Handel» aus Bundesbern ist hinzunehmen, da (zum einen) nur vordergründig sachfremd. Die AHV wird schon seit je teils mit Steuermitteln finanziert. Und (zum andern) gab es zu keiner Zeit im politischen Diskurs einen anderen Vorschlag, der die Steuerreform mehrheitsfähig gemacht hätte. Dies ist der einzige tragfähige Kompromiss – quasi die letzte Chance. Die strukturellen Probleme der AHV-Finanzierung werden sich mit der

Die STAF hilft,
Steuereinnahmen,
Arbeitsplätze und
Wohlstand langfristig
zu sichern.

Steuerreform nicht entschärfen. Sie müssen ab dem 20. Mai 2019 sogleich angegangen werden, ohne politische Verzögerungsübungen. Die 2 Milliarden Franken braucht es aber sowieso. Auch deshalb sollte der STAF nun zugestimmt werden. Die Schweiz agiert aus einer Position der Defensive. Sie muss handeln und das in Zeiten, in denen für die Schweiz wichtige Länder weitreichende Steuerreformen bereits beschlossen haben, die auch Massnahmen gegen die schweizerischen Steuerregimes vorsehen. Die STAF verhindert den Einsatz dieser Gegenmassnahmen. Sie ist die einzige realisierbare Lösung, für die Erhaltung derAttraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz geeignet und insgesamt eine lohnenswerte Investition. Die Ablehnung birgt erhebliche Risiken für Firmen und Beschäftigte sowie grosse Steuerausfälle.

 


Interkantonale Sitzverlegungen

Im Jahr 2018 haben insgesamt 6481 Firmen ihre Niederlassung von einem Kanton in einen anderen gezügelt – tendenziell auch aus steuerlichen Beweggründen. Die Analyse aller entsprechenden Mutationen im Schweizerischen Handelsregister wurde vorgenommen durch Moneyhouse, die umfangreichste Quelle für tagesaktuelle Wirtschaftsinformationen und ein Tochterunternehmen der NZZ-Mediengruppe.

 

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