So versichere ich mich als Unternehmer Wie sich ein KMU-Inhaber wirksam selbst versichert respektive versichern muss, hängt wesentlich davon ab, ob er eine Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG hat. Das gilt es zu beachten.

Wie sich ein KMU-Inhaber wirksam selbst versichert respektive versichern muss, hängt wesentlich davon ab, ob er eine Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG hat. Das gilt es zu beachten.

Betrachtet man die Versicherungsoptionen von KMU-Unternehmern für sich als Personen, ergeben sich im Vergleich Einzelfirma und Kollektivgesellschaft in Bezug auf GmbH und AG einige Unterschiede. «Wer die Rechtsform Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft wählt, muss sich von A bis Z individuell versichern», sagt Luigi Giordano, Verkaufsleiter in der Allianz Hauptagentur Wettingen.

Das betrifft zum Beispiel die Themen Krankentaggeld – bei Lohnausfall infolge Krankheit oder Unfall – und Heilungskosten. Diese muss der Einzelunternehmer, sofern er dies für sich überhaupt möchte, privat versichern lassen. «Das funktioniert mit einer persönlichen Krankentaggeld-Versicherung sowie mit dem Einschluss des Unfalls in die eigene Krankenkassen-Police.»

Ab 84’600 Franken lohnt sich das überobligatorische BVG

Anders verhält es sich bei KMU-Unternehmern mit GmbH oder AG. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer sind sie, rechtlich gesehen, Angestellte ihrer eigenen Firma und beziehen von dieser ihren Lohn. Dieser Unterschied wirkt sich auf die Versicherungspflicht aus. GmbH- und AG-Unternehmer sind automatisch der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) sowie dem beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) ihres Betriebs angeschlossen und müssen hierfür keine separate Lösung suchen. Die Lohnfortzahlungspflicht (OR 324a) kann mit einer Krankentaggeld-Versicherung versichert werden.

Giordano empfiehlt GmbH- und AG-Unternehmern indes, sich vor allem bei der beruflichen Vorsorge überobligatorisch abzusichern. «Sobald sich ein Firmeninhaber mehr als 84’600 Franken Jahreslohn auszahlt, sollte er zum Schutz von sich selbst sowie seiner Familie nach einer überobligatorischen Vorsorgelösung suchen.» Es gebe hierfür im Versicherungsmarkt ganz spezifische Kaderlösungen. Zu berücksichtigen seien aus Sicht des Unternehmers versicherungstechnisch stets die drei wichtigsten Eventualitäten «Tod», «Invalidität» und «Alterssparen».

AHV/IV, EO und Familienzulagen – für alle obligatorisch

Während es also beim Taggeld oder Unfallrisiko für die Unternehmer selbst – für die Angestellten ist die UVG auch in Einzelfirmen obligatorisch – je nach Rechtsform Unterschiede gibt, sind eine Reihe von Versicherungen für sämtliche KMU-Unternehmen obligatorisch. Namentlich sind dies AHV/IV, die Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Familienzulagen. Und dann gibt es schliesslich nochmals einen wesentlichen Unterschied zwischen Eigentümern von GmbH/AG einerseits und Einzelfirmen/Kollektivgesellschaften anderseits: Die Arbeitslosenversicherung (ALV). Während sie für GmbH/AG obligatorisch ist, kann Arbeitslosigkeit in Einzelfirmen/Kollektivgesellschaften nicht versichert werden.

 

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von Allianz Suisse erstellt.

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