Unterversicherung birgt Risiken Inventar- und Hausratversicherungen sollten regelmässig angepasst werden. Geschieht dies nicht, droht ein finanzieller Schaden durch Unterversicherung.

Inventar- und Hausratversicherungen sollten regelmässig angepasst werden. Geschieht dies nicht, droht ein finanzieller Schaden durch Unterversicherung.

Eine aktuelle Erhebung des Online-Portals bonus.ch zeigt, dass knapp zwei Drittel der Schweizer Versicherten es versäumen, ihre Hausratversicherung von Jahr zu Jahr anzupassen. 2020 beträgt dieser Anteil landesweit 59,2 Prozent, in der Deutschschweiz sogar 70 Prozent. Doch die mit einer Unterversicherung verbundenen Risiken können schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des gesamten beweglichen Vermögens des Haushalts beziehungsweise des Unternehmens. Im Schadenfall kann diese Situation teuer werden, weil die Versicherung nur einen Teil des Schadens erstattet (anteilmässig zum nicht versicherten Wert). 

Auch KMU betroffen

Noch stärker als in Privathaushalten ändert sich der Wert des beweglichen Vermögens im Geschäftsbereich. Alte Geräte werden durch neue, teurere Versionen ersetzt, Material wird aufgestockt, Arbeitsplätze werden modernisiert. Um ihre Kunden vor finanziellen Risiken zu schützen, bietet die Vaudoise im Rahmen der «Business One»-Inventarversicherung eine automatische Vorsorgedeckung, die an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden kann.

Der Versicherungsschutz wird auf Wertsteigerungen des Inventars sowie auf Neuerwerbungen ausgedehnt. So können negative Überraschungen vermieden werden, falls sich die Versicherungssumme während des Jahres erhöht.

Und so funktioniert’s

Die Vaudoise Versicherungen machen keine Unterversicherung geltend, wenn der Schaden – maximal 50’000 Franken – weniger als 10 Prozent der Versicherungssumme beträgt. Diese Deckung gilt ab dem Moment, in dem Summen erhöht oder Betriebe gegründet beziehungsweise übernommen werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Neuanschaffungen, Wertsteigerungen des Inventars, neu gegründete oder übernommene Betriebe und Filialen (sofern sie im selben Sektor tätig sind wie in der Police angegeben).

Die Deckung wird auch erstreckt, wenn es der Versicherte unabsichtlich versäumt hat, eine wesentliche Gefahrserhöhung zu melden. Allerdings ist er zur Zahlung der entsprechenden Prämie verpflichtet, und zwar rückwirkend auf die Entstehung des Risikos.

 

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag der Vaudoise erstellt.


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