Wer haftet, wenn die Ware beschädigt ankommt? Es ist eine ärgerliche Angelegenheit – die bestellte Ware ist beim Auftraggeber eingetroffen, jedoch stellt sich heraus, dass diese beschädigt und nicht voll funktionsfähig ist. Doch wer ist für den Schaden am Transportgut verantwortlich?
Es ist eine ärgerliche Angelegenheit – die bestellte Ware ist beim Auftraggeber eingetroffen, jedoch stellt sich heraus, dass diese beschädigt und nicht voll funktionsfähig ist. Doch wer ist für den Schaden am Transportgut verantwortlich?
Die Frage nach der Haftung bei möglichen Transportschäden ist gerade für
Unternehmen ein wichtiges Thema – denn sollte die Ware während dem
Transport zum Kunden beschädigt werden, können daraus hohe Kosten
entstehen. Oft ist es schwierig, den Verursacher des Schadens zu eruieren
und ein Transportunternehmen innerhalb der verlangten Fristen
entsprechend haftbar zu machen. Zudem sind allfällige Entschädigungen
der Verkehrsträger vertraglich oder gesetzlich limitiert (Kilo- bzw.
Maximalhaftung). Speziell zu beachten gilt, dass beispielsweise bei
höherer Gewalt, wie Naturereignisse, die Haftung gänzlich entfällt.
Wer trägt das finanzielle Risiko für den Transport?
Entscheidend ist, dass zwischen dem Verkäufer und Käufer der Ware
geregelt wird, wer das Risiko für den Transport trägt. Unabhängig von
Lieferkonditionen empfehlen wir immer einen durchgehenden
Versicherungsschutz vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort schriftlich zu
vereinbaren. Somit entsteht kein unterbrochener Versicherungsschutz und
unnötige Diskussionen über Ort und Zeitpunkt des Schadenfalles während
des Transportes können vermieden werden.
Prävention
Um sich und sein Unternehmen gegen mögliche Schäden abzusichern,
empfiehlt sich der Abschluss einer Transportversicherung. Gemeinsam mit
den Kunden analysieren unsere Fachspezialisten die individuellen Risiken
und Bedürfnisse der Kunden und bieten eine massgeschneiderte
Versicherungslösung an. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit für die
Versicherung der Risiken, wie z.B.:
– Aufenthalte an Messen und Ausstellungen inkl. Hin- und Rücktransport
– Interne Verschiebungen (Manipulationen) auf dem eigenen Betriebsareal
– Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen
– Musterkollektionen während Geschäftsreisen
– Reisegepäck für Mitarbeiter von Firmen während Geschäftsreisen
– Aufräumungs-, Bergungs-, Beseitigungs- und Mehrkosten im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis
Die Allianz bietet auch Unterstützung in der Schadenprävention (z.B.
Verladeüberwachung) und/oder bei der Beratung für eine transporttüchtige
und risikogerechte Verpackung zusammen mit externen Spezialisten.
Umfassende und individuelle Absicherung
Wie der Versicherungsexperte Markus Hanselmann, Leiter
Transportversicherung bei der Allianz rät, ist eine umfassende und
individuelle Analyse und Absicherung essentiell – dies zeigt auch der
aussergewöhnliche Schadenfall eines Schweizer Familienunternehmens.