Bundesrat will Vernichtung von Piraterieprodukten erleichtern Die Schäden durch gefälschte Produkte gehen in die Milliarden. Wegen des Onlinehandels werden immer mehr davon an der Grenze sichergestellt.
Die Schäden durch gefälschte Produkte gehen in die Milliarden. Wegen des Onlinehandels werden immer mehr davon an der Grenze sichergestellt.
Um den Aufwand in Grenzen zu halten, will der Bundesrat das Verfahren zur Vernichtung von Piraterieprodukten vereinfachen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug. Es wird über das Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht entscheiden.
Markenpiraterie und andere Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums nähmen weltweit zu, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zum Entwurf. Schweizer Firmen seien besonders betroffen von Fälschungen. Hinzu kommen Steuerausfälle oder sogar Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten.
Mehr Zeit für Wichtigeres
Über 90 Prozent der verdächtigen Waren werden heute in Kleinsendungen von höchstens drei Gegenständen aufgegriffen. Obwohl es sich um Bagatellfälle handelt, muss der Bund und Rechteinhaber einen grossen Aufwand betreiben, bevor die gefälschten Produkte vernichtet werden können. Dieser stellt sich in den meisten Fällen als unnötig heraus, weil sich die Besteller der Waren der Vernichtung nicht widersetzen.
Dem will der Bundesrat mit der Gesetzesänderung Rechnung tragen. Die Inhaber von Immaterialgüterrechten sollen künftig beantragen können, dass sie nur noch dann über die Sicherstellung der verdächtigen Ware informiert werden, wenn sich der Besteller der Vernichtung widersetzt. Dadurch können sowohl Zoll als auch Rechteinhaber zahlreiche Verfahrensschritte sparen und damit den administrativen Aufwand reduzieren.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) könne so mehr Zeit für die eigentliche Kontrolltätigkeit einsetzen und mehr Fälschungen aufgreifen, schreibt der Bundesrat. Beim Bund werden also keine Einsparungen erzielt. Die wirkungsvollere Durchsetzung von Immaterialgüterrechten und der geringere Aufwand für die Rechteinhaber soll sich aber positiv auf die Volkswirtschaft auswirken.
Punktuelle Anpassungen
Die Rechte der Besteller werden durch das vereinfachte Verfahren nicht eingeschränkt. Sie können sich der Vernichtung weiterhin widersetzen und eine gerichtliche Überprüfung verlangen. Für sie hat das vereinfachte Verfahren aber den Vorteil, dass sie nicht noch nachträglich vom Rechteinhaber belangt werden können.
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat punktuelle Änderungen an der Vorlage angebracht. So soll der oder die Antragstellende periodisch nicht nur über Art und Menge der im vereinfachten Verfahren vernichteten Waren informiert werden, sondern auch über deren Absender im In- undAusland.
Um das Risiko eines Schadens zu vermeiden, falls sich eine Vernichtung im Nachhinein doch als ungerechtfertigt erweist, soll eine solche frühestens drei Monate nach der Mitteilung über die zurückbehaltene Ware erfolgen. Die Einfuhr von Waren, welche das Immaterialgüterrecht verletzen, bleibt weiterhin straffrei; es soll keine Kriminalisierung der Personen, die die Waren bestellen, erfolgen.
Neue Zuständigkeiten
Insgesamt verspricht sich der Bundesrat mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen – ob bei Luxusuhren oder Markenhandtaschen. Die Vorlage sieht vor, dass für das vereinfachte und auch für das ordentliche Verfahren neu das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig ist. Das heute zuständige BAZG stellt die eingezogenen Fälschungen dem IGE zu, das anschliessend das weitere Verfahren bis zur Vernichtung der Waren in die Wege leitet.
Weltweit stehen Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden. Das enorme Wachstum des Onlinehandels hat das Problem zusätzlich verschärft, weil Interessierte gefälschte Waren aus dem Ausland einfach per Mausklick nach Hause bestellen können.