Covid-19-Massnahmen: Über 8 Prozent der Beschäftigten können nicht arbeiten In der Schweiz ist jeder achte Betrieb wegen des Lockdowns geschlossen. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Daten des Bundesamt für Statistik für Mitte Januar.

In der Schweiz ist jeder achte Betrieb wegen des Lockdowns geschlossen. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Daten des Bundesamt für Statistik für Mitte Januar.

 

Mit über 160’000 Personen sind Angestellte in Restaurations- und Barbetrieben sowie in Diskotheken am stärksten von den Covid-19-Massnahmen betroffen. Bild: Pixabay

Der Lockdown in der Schweiz ist einschneidend und trifft jedes achte Unternehmen, respektive 12,1 Prozent der hiesigen Arbeitsstätten. Im Fokus stehen rund 83’000 Firmen, insbesondere aus den Bereichen Gastronomie, Diskotheken, Kultur, Freizeit, Sport sowie Einkaufsläden und Märkte, die geschlossen oder in ihrem Betrieb stark eingeschränkt sind. Dies geht aus den jüngst veröffentlichten Daten des Bundesamt für Statistik BFS zur Situation Mitte Januar 2021 hervor.

Am meisten Angestellte in der Gastronomie betroffen

Am meisten Betriebsschliessungen wurden mit 31’662 Unternehmen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport gezählt, gefolgt von den Einkaufsläden und Märkten (26’944) sowie den Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale (24’450). Was die Beschäftigten betrifft, so tangieren die Covid-19-Massnahmen am stärksten die Angstellten in Gastrostätten (163’558) sowie jene in Kultur- und Sportbetrieben (140’876). Bei den Einkaufsläden waren 140’109 Personen betroffen.

Im Frühling 2020 war fast jedes fünfte Unternehmen tangiert

Zum Vergleich: während des Lockdowns im April 2020 waren noch mehr Personen betroffen. Damals zeigten sich Auswirkungen auf rund 532’000 Personen und damit mehr als 10 Prozent der Beschäftigten. Insgesamt 124’999 beziehungsweise 18,2 Prozent aller Betriebe waren nicht geöffnet. Allerdings gilt es zu beachten, dass im Frühling 2020 zusätzlich noch die Bergbahnbetriebe, Campingplätze und Nachtklubs durch die Anordnung ihren Betrieb vorübergehend einstellen mussten.

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