Klare Schranken für Gesichts- und Spracherkennung gefordert Spracherkennungssysteme wie Alexa oder Gesichtserkennungsprogramme wie zum Entsperren des Mobiltelefons bergen etliche Chancen. Weil sie aber auch Gefahren mit sich bringen, soll es klare Schranken geben.
Spracherkennungssysteme wie Alexa oder Gesichtserkennungsprogramme wie zum Entsperren des Mobiltelefons bergen etliche Chancen. Weil sie aber auch Gefahren mit sich bringen, soll es klare Schranken geben.
Öffentliche Stellen wie etwa die Polizei sollten die Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung nur unter Voraussetzung einer klaren gesetzlichen Grundlage nutzen können, steht in einer Studie der Schweizerischen Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss), die am Dienstag in Bern vor den Medien präsentiert wurde.
Notwendigkeit und Zweck des Einsatzes müssten präzise genannt und die Bearbeitung der Daten müsse auf das strikt Notwendige beschränkt werden. Betroffenen sei die Möglichkeit zu geben, der Erhebung von biometrischen Angaben zuzustimmen oder sie zu verweigern – in diesem Fall, ohne dass Nachteile wie längere Wartezeiten oder höhere Kosten entstünden.
Wo es um Anwendungen mit nicht akzeptablen Datenschutzrisiken gehe, brauche es ein Verbot. Nicht zulässig sein darf für die Autorinnen und Autoren automatisierte staatliche Echtzeitüberwachung.
Auch automatisierte Entscheide gestützt auf Stimm-, Sprach- oder Gesichtstechnologien etwa im Gesundheitsbereich und bei Banken soll es nicht geben, dazu auch keine Aufmerksamkeitsanalysen von Schülerinnen und Schülern. Mit dem Internet verknüpfte Datenbrillen sollen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht zulässig sein.
Acht Empfehlungen umfasst die Studie. Dazu gehört auch mehr Aus- und Weiterbildung und ausreichende Ressourcen beispielsweise für Datenschutzbehörden. Die Autorinnen und Autoren raten auch, bei Verfahren zur Authentifizierung mehrere Faktoren zu verwenden, also beispielsweise das Gesichtsbild mit einem Passwort zu ergänzen.
Oft fehlt die Zuverlässigkeit
Die Studie wurde im Auftrag der Stiftung TA-Swiss von einer Projektgruppe des Fraunhofer-Instituts für System und Innovationsforschung (ISI) und des Instituts für Europarecht der Universität Freiburg im Uechtland durchgeführt. Eine Begleitgruppe unter der Leitung des früheren Datenschützers des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, unterstützte die Arbeiten.
Acht Anwendungsgebiete untersuchten die Studienautorinnen und -autoren. Das Spektrum reicht von den smarten Lautsprechern, welche auf stimmliche Befehle reagieren, über die Erkennung von Krankheiten durch Gesichts- oder Stimmmerkmale bis zur Überwachung von Fans in Sportstadien.
Das Fazit der Projektgruppe: Noch fehlt bei vielen Anwendungen die Zuverlässigkeit – die Erkennung beispielsweise von Gesichtern funktioniert bei guten Bedingungen. Wenn sich die Menschen bewegen, wird hingegen schwieriger. Die Herstellerangaben sind nicht immer überprüfbar.
Bruno Baeriswyl sagte vor den Medien, falls die Polizei beim Filmen von Demonstrationszügen Gesichtserkennungssoftware einsetzen würde, wäre jedenfalls das Zürcher Polizeigesetz zu wenig präzise formuliert.
Auch 1000 Personen befragt
Die 371-seitige Studie stützt sich auf einschlägige Literatur, Medienberichte, Diskussionen in Fokusgruppen und eine repräsentative Online-Umfrage bei tausend Personen. Diese hat ergeben, dass das breite Publikum Vorteile der Sprach- und Gesichtserkennungstechnologien etwa bei einem Sicherheitsgewinn und bei Effizienzsteigerungen sieht.
Gegen den Einsatz dieser Techniken sprechen laut den Befragten Datenschutzbedenken, Sorge vor der Unzuverlässigkeit der Technologie und vor Missbrauch. Fazit dieser Befragung ist laut den Forscherinnen und Forschern auch, dass es in der Bevölkerung erhebliche Wissenslücken gibt.