Mobiliarsicherungsrecht behindert Schweizer KMU Das schweizerische Mobiliarsicherungsrecht hemmt die kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Entwicklung, weil sie nicht so leicht an Fremdkapital kommen. Das Seco empfiehlt deshalb eine Reform.

Das schweizerische Mobiliarsicherungsrecht hemmt die kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Entwicklung, weil sie nicht so leicht an Fremdkapital kommen. Das Seco empfiehlt deshalb eine Reform.

 

Heute können KMU mobile Produktionsmittel wie Maschinen oder Fahrzeug kaum zur Besicherung von Forderungen oder Krediten nutzen. Bild: Pixabay

Im Vergleich mit praktisch allen ausländischen Rechtsordnungen ergäben sich für die schweizerischen KMU starke Beschränkungen beim Zugang zu gesicherter Fremdfinanzierung, heisst es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), das eine Studie zum Thema zusammen mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegeben hat. Mit einer Reform könnte der volkswirtschaftliche Umsatz einmalig um 0,5 bis 14 Milliarden Franken gesteigert werden, kommt die Studie zum Schluss.

Stand von 1907

Im derzeitigen schweizerischen Mobiliarsicherungsrecht, das noch weitgehend auf dem Stand von 1907 sei, könnten nämlich mobile Produktionsmittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter kaum zur Besicherung von Forderungen oder Krediten genutzt werden.

Mit einer Rechtsreform würden die schweizerischen KMU innovativer und international konkurrenzfähiger werden. Das weitaus grösste Potenzial sehen die Autoren der Studie in der Absicherung von Forderungen innerhalb von Lieferantenketten.

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