Räte einigen sich bei Unternehmensentlastungsgesetz Die Bundesverwaltung muss künftig bei neuen Erlassen systematisch Möglichkeiten zur Entlastung der Unternehmen vom administrativen Aufwand prüfen. Der Ständerat hat bei der Beratung des Unternehmensentlastungsgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat bereinigt.
Die Bundesverwaltung muss künftig bei neuen Erlassen systematisch Möglichkeiten zur Entlastung der Unternehmen vom administrativen Aufwand prüfen. Der Ständerat hat bei der Beratung des Unternehmensentlastungsgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat bereinigt.
Zu befinden hatte die kleine Kammer am Montag nur noch über einen untergeordneten Punkt – und schwenkte oppositionslos auf die Linie des Nationalrats ein.
Unter anderem sollen durch die Vorlage elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.
Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.
Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung zudem das Potenzial für Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für Entlastungen der Unternehmen überprüft werden müssen. Und es sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen.
Kostenschätzung nur für Unternehmen
Die letzte verbliebene Differenz betraf die erwähnten Kostenschätzungen Der Ständerat wollte ursprünglich Regulierungskosten nicht nur für Unternehmen schätzen lassen, sondern auch für Private. Der Nationalrat lehnte dies ab, die Mehrheit der grossen Kammer befürchtete eine erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung – und setzte sich mit ihrer ablehnenden Haltung durch. Mit dem Nachgeben des Ständerats ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Die Vorlage war im Parlament keineswegs unbestritten: Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der SP monierten, hier solle Bürokratie mit noch mehr Bürokratie bekämpft werden. Die Befürworterinnen und Befürworter hielten entgegen, heute seien KMU durch Regulierungen stark belastet. Das Gesetz sei „eine Orientierungshilfe für die Bundesverwaltung, was wir von Vorlagen erwarten“, sagte etwa Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) in der Nationalratsdebatte von vergangener Woche.