Mittels Lohnerhöhungen Kaufkraftkrise überwinden Travail Suisse fordert für das kommende Jahr deutliche Lohnerhöhungen von bis zu 4 Prozent. Denn steigende Lebenshaltungskosten belasteten die Arbeitnehmenden, so der Arbeitnehmer-Dachverband.
Travail Suisse fordert für das kommende Jahr deutliche Lohnerhöhungen von bis zu 4 Prozent. Denn steigende Lebenshaltungskosten belasteten die Arbeitnehmenden, so der Arbeitnehmer-Dachverband.
Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden sei wegen der historisch schwachen Lohnentwicklung massiv geschwächt, teilten Travail Suisse und seine Verbände am Montag anlässlich ihrer Medienkonferenz in Bern mit. Die Reallöhne seien um mehr als 3 Prozent gefallen, obwohl die Wirtschaft seit 2021 real um über 7 Prozent gewachsen sei. «Es besteht deshalb dringender Nachholbedarf bei den Löhnen», wird Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail Suisse, in der Mitteilung zitiert.
Trotz wirtschaftlicher Erholung und steigender Produktivität sänken die Reallöhne erstmals in der Nachkriegszeit seit drei Jahren in Folge. Sie befänden sich heute auf dem Niveau von 2014. Arbeitnehmende seien neben der allgemeinen Teuerung mit zusätzlich stark wachsenden Lebenshaltungskosten wie Krankenkassenprämien und Wohnkosten konfrontiert.
Es sei inakzeptabel, dass die Arbeitgebenden die Produktivitätsgewinne für sich behielten. «Die Arbeitnehmenden haben diese erarbeitet und benötigen höhere Reallöhne zur Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten », so Yvonne Feri, Präsidentin der Gewerkschaft Syna, in der Mitteilung.
Zur Überwindung der Kaufkraftkrise fordern Travail Suisse und seine Verbände deutliche Lohnerhöhungen von bis zu 4 Prozent. Die Voraussetzungen dafür seien gut. Die Wirtschaft erhole sich, und der Preisdruck auf die Unternehmen nehme ab.
Weniger Lohn trotz Arbeitskräftemangel
Die meisten Branchen seien mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert. Die Beschäftigung sei stark gewachsen und viele Betriebe suchten «händeringend» nach Mitarbeitenden, hiess es weiter. Doch obwohl die Arbeitnehmenden bis «zum Anschlag» arbeiteten, hätten sie an Kaufkraft verloren, statt mehr zu verdienen.
So sei die Situation im Gesundheitswesen weiterhin schwierig. Das Personal stehe unter Druck. Um im Gesundheitswesen den «Pflexit» zu stoppen, brauche es deshalb Massnahmen wie «kräftige» Lohnerhöhungen und Gesamtarbeitsverträge.
Im Detailhandel bestehe derweil in der gesamten Branche ein beträchtlicher Lohnrückstand. Und im Bauhauptgewerbe habe der Schweizerische Baumeisterverband auf einer Nullrunde für die Bauarbeiter beharrt und die Lohnverhandlungen abgebrochen. Doch die Syna akzeptiere keine weitere Stagnation, sondern fordere eine generelle Lohnerhöhung von 250 Franken pro Monat.
«Inakzeptable Reallohnverluste»
Im Service Public stünden die Arbeitnehmenden weiterhin vor erheblichen Herausforderungen und die Reallohnverluste seien inakzeptabel. Zum wiederholten Mal habe die Teuerung in keiner Branche vom Personalverband Transfair ausgeglichen werden können.
Besonders in der Bundesverwaltung und bei der Post seien die Reallohnverluste gravierend und «untergraben die Kaufkraft der Mitarbeitenden». Deshalb fordere Transfair für 2025 den vollen Teuerungsausgleich sowie rückwirkend den Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung der vergangenen Jahre. Dies ergebe Lohnforderungen zwischen 2,5 und 4 Prozent.
Lohnverhandlungen im Gastgewerbe gescheitert
Im Gastgewerbe seien die Lohnverhandlungen mit ernüchternden Resultaten bereits abgeschlossen. Trotz guter wirtschaftlicher Lage, dem Rekordjahr 2023, positiven Aussichten für 2024, fehlenden Arbeitskräften und fehlendem Nachwuchs sowie Attraktivitäts- und Imageproblemen seien die Arbeitgeberverbände nicht bereit, allen Beschäftigten einen Lohn zu bezahlen, der zum Leben reiche und die Mindestlöhne entsprechend anzuheben.
Viele Beschäftigte befänden sich auf der untersten Mindestlohnstufe. Diese sei mit 13 Monatslöhnen à 3666 Franken sehr tief. Doch die Mindestlohnverhandlungen im Gastgewerbe seien gescheitert. Angesichts der kompromisslosen Haltung werde nun das Schiedsgericht angerufen, um die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe festzulegen, hiess es in der Mitteilung.