Volksabstimmung vom 27. September 2020 Gleich fünf eidgenössische Vorlagen kommen am 27. September zur Abstimmung. Für Unternehmer dürfte vor allem die Begrenzungsinitiative und der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub im Zentrum stehen.
Gleich fünf eidgenössische Vorlagen kommen am 27. September zur Abstimmung. Für Unternehmer dürfte vor allem die Begrenzungsinitiative und der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub im Zentrum stehen.
Die Corona-Krise hat im Frühling nicht nur das öffentliche Leben zum Stillstand gebracht, sondern auch die geplante Abstimmung vom Mai musste verschoben werden. Davon betroffen war unter anderem die Begrenzungsinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung». Nun soll das Volk am 27. September darüber entscheiden.
Die Begrenzungsinitiative ist für die Schweiz eine der wichtigsten europapolitischen Abstimmungen. Ziel der Initiative der SVP ist es, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern aus der EU wieder eigenständig und ohne Personenfreizügigkeit regelt. Bei einem Ja müsste die Personenfreizügigkeit innerhalb eines Jahres neu verhandelt werden. Findet der Bundesrat mit der EU keine einvernehmliche Lösung, müsste die Schweiz das Abkommen kündigen.
Bundesart und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus ihrer Sicht wäre die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit hohen Kosten für die Wirtschaft verbunden. Sie argumentieren unter anderem damit, dass hiesige Unternehmen seit mehreren Jahren nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz finden würden. Und da der Anteil der Pensionierten in den nächsten Jahren laufend steige, werde das Freizügigkeitsabkommen noch wichtiger, um benötigten Fachkräfte aus der EU zu rekrutieren.
Zwei Wochen bezahlte Ferien für Väter
Nebst der Begrenzungsinitiative wird am 27. September auch über das Jagdgesetz, über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, über die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges sowie über den Vaterschaftsurlaub abgestimmt.
Insbesondere Letztere dürfte Folgen für KMU haben. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen können. Dabei wird der Vaterschaftsurlaub gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Voraussetzung ist, dass der Vater in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig war.
Vaterschaftsurlaub soll noch weiter ausgebaut werden
Einige Wirtschaftsvertreter monieren, dass angesichts der Corona-Krise und den Milliardenausgaben aktuell nicht der richtige Zeitpunkt für eine weitere Sozialabgebe sei. Gleichzeitig böten schon viele Unternehmen eigene gute Lösungen an. Deshalb sei eine gesetzliche Verankerung des Vaterschaftsurlaubs überflüssig.
Dennoch: Auch bei einem potenziellen Ja dürfte das Thema Vaterschaftsurlaub nicht vom Tisch sein.
Bereits gibt es Pläne für eine neue Volksinitiative, die eine längere Elternzeit verlangt, welche die Eltern zu einem Teil frei unter sich aufteilen könnten. Linke hatten sich im Parlament für ein solches Modell ausgesprochen. Dieses stösst auch bei Mitte-Politikern auf Zustimmung. Ob und wann daraus eine Volksinitiative wird, ist aber noch offen.
Steuererleichterung für berufstätige Eltern
Für Mitarbeitende dürfte vor allem die Erhöhung des Kinderabzuges im Fokus stehen. Damit sollen Eltern für die Drittbetreuung künftig bis zu 25’000 Franken pro Kind abziehen können, statt wie bisher 10’100 Franken. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Laut dem Bund könnte dadurch die Beschäftigung kurz- bis mittelfristig um rund 2500 Vollzeitstellen steigen.
Weiter soll auch der allgemeine Kinderabzug von 6’500 Franken auf 10’000 Franken pro Kind erhöht werden. Dieser Abzug entlastet Familien unabhängig von der Betreuungsform der Kinder.