Gefahr des Erwerbsausfalls begegnen Man denkt viel zu wenig daran: Eine Krankheit tritt ein, oder ein Unfall passiert, und man wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Was nun? Es ist nicht so, dass man den Teufel an die Wand malen soll, nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass man als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber über seine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten informiert ist.
Man denkt viel zu wenig daran: Eine Krankheit tritt ein, oder ein Unfall passiert, und man wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Was nun? Es ist nicht so, dass man den Teufel an die Wand malen soll, nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass man als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber über seine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten informiert ist.
Viele Versicherer in der Schweiz bieten mit der Erwerbsausfallversicherung Abhilfe in Notlagen. Die Erwerbsausfallversicherung beugt finanziellen Engpässen aufgrund von Krankheit oder Unfall vor und bietet eine finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Aber Vorsicht, man muss sich zwingend in die Materie einlesen und sich mit dem Kleingedruckten auseinandersetzten, um einen möglichst soliden Überblick zu erhalten. In der Schweiz gibt es Dutzende Anbieter solcher Versicherungen. Sich einen Überblick zu verschaffen, kann tatsächlich schwierig werden.
Man sollte meinen, dass der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Lohnes bei Krankheit oder Unfall verpflichtet ist. Dem ist nicht so, bzw. dies ist nur teilweise richtig. Oft ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn zu 100 % auszuzahlen, und zudem ist die Lohnfortzahlung nur für eine gewisse Zeit gesichert. Genau in einer solchen Situation bringt eine Erwerbsausfallversicherung die nötige Hilfe. Diese Versicherung zielt darauf ab, die finanzielle Lücke wegen Lohnausfalls, die bereits nach kurzer Zeit entstehen kann, zu überbrücken. Die Versicherten müssen sich aber im Klaren sein, dass es auch bei dieser Versicherung Wartefristen gibt:
2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage
Diese Wartefristen werden vor Vertragsabschluss kommuniziert und besprochen und schliesslich im entsprechenden Vertrag festgehalten. Der Anspruch auf die Taggelder beginnt erst nach Ablauf der im Vertrag festgehaltenen Wartefrist. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung entweder bei der Ausschöpfung der Leistung oder aber mit Erreichen des AHV-Alters erlischt. Ausgeschöpft ist die Leistung bei Erwerbsausfallversicherungen resp. Lohnausfall-Taggeldversicherungen im Regelfall nach 365 oder 730 Tagen. Wartefristen und Leistungsdauern sind leider Tatsachen, die vom Versicherungsnehmer oft nicht beachtet werden.
Für Selbständigerwerbende eigentlich ein Muss
Unternehmer, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind, werden durch die firmeneigene Versicherung gedeckt. Dies ist aber nicht der Fall für Inhaber von Einzelfirmen und für Teilhaber von Kollektiv und Kommanditgesellschaften. Diese sollten selbst darauf bedacht sein, eine adäquate Lohnausfallversicherung abzuschliessen. Eine solche ist zwar nicht obligatorisch, doch sollte tatsächlich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintreten, wird die IV-Rente wohl oder übel kaum ausreichen.
Was passiert, wenn diese Leistung ausgeschöpft ist?
Zur Abdeckung der Erwerbsunfähigkeit existiert die Möglichkeit, diese durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente vorzunehmen. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt nach Ablauf der Wartefrist (3, 6, 12, 24 Monate) die versicherte Rente bis zum Vertragsende aus. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente kann sowohl in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) wie auch in der Säule 3b (freie Vorsorge) abgeschlossen werden, wodurch sich die Möglichkeit der Steuerersparnis ergibt.
Varianten
In der Schweiz werden sowohl bei Erwerbsausfallversicherungen (Taggeld) wie auch Erwerbsunfähigkeitsrenten am häufigsten die folgenden beiden Varianten der Erwerbsausfallversicherung angeboten.
Schadenversicherung: Dies ist die klassische und häufigste Methode der Versicherung. Hier wird das versicherte Taggeld höchstens bis zum AHV-Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.
Summenversicherung: Diese Variante eignet sich insbesondere für Selbständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner. Ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls wird das versicherte Taggeld ausbezahlt.