Was man zur 13. AHV-Rente wissen sollte: die wichtigsten Fragen und Antworten Nach dem Volks-Ja zur 13. AHV-Rente bekommen Rentner mehr Geld. Wie hoch die Altersrenten nun ausfallen, wie und wann sie ausbezahlt werden könnten und welche Folgen der Entscheid für Versicherte hat.
Nach dem Volks-Ja zur 13. AHV-Rente bekommen Rentner mehr Geld. Wie hoch die Altersrenten nun ausfallen, wie und wann sie ausbezahlt werden könnten und welche Folgen der Entscheid für Versicherte hat.
Die Schweiz hat die Initiative zur 13. AHV-Rente angenommen. Nach dem Ja von Stimmvolk und Ständen ist aber noch einiges unklar – in erster Linie die Finanzierung, aber auch die Ausbezahlung der zusätzlichen Leistungen. Dies sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum derzeitigen Stand.
1. Ab wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?
Die 13. AHV-Rente wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 ausbezahlt. Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entstehe «spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt», heisst es im Initiativtext. Theoretisch wäre eine Auszahlung also auch bereits ab 2025 denkbar, doch es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Bundesrat dies beschliessen wird.
2. Wie hoch werden die AHV-Altersrenten in Zukunft ausfallen?
In diesem Jahr liegt die niedrigste Einzelaltersrente aus der AHV bei 14 700 Franken pro Jahr, die maximale bei 29 400 Franken. Die AHV-Altersrenten von Ehepaaren sind derweil bei 44 100 Franken plafoniert. Durch das Ja bei der Abstimmung werden sich die Renten um 8,33 Prozent erhöhen. Die minimale Einzelrente würde in diesem Jahr also auf 15 925 Franken steigen, die maximale auf 31 850 Franken. Die höchste AHV-Altersrente für Ehepaare würde 47 775 Franken betragen.
Die AHV-Renten werden anhand eines gesetzlichen Mischindexes an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, und zwar im Allgemeinen alle zwei Jahre. Deshalb können sich die Beträge bis zur Umsetzung noch ändern.
3. In welcher Form werden die Renten voraussichtlich ausbezahlt – als tatsächliche 13. AHV-Rente oder als monatlicher Zustupf?
Dies ist noch nicht festgelegt. Laut Sabrina Gasser, Sprecherin des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), ist ein Zuschlag von 8,33 Prozent auf die monatliche Rente wahrscheinlicher. Die einmalige Auszahlung einer 13. Rente sei mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Sie nennt die folgenden:
- Die Rentenhöhe kann sich während eines Kalenderjahres ändern. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Heirat, einer Scheidung, dem Tod des Ehepartners oder bei einer flexiblen Pensionierung mit Teilrenten.
- Die Durchführungsstellen müssten für jeden Rentner und jede Rentnerin eine Abrechnung vornehmen und die Änderungen berücksichtigen, um die 13. AHV-Rente zu bestimmen.
- Stirbt ein Rentner oder eine Rentnerin, müssten die Erben ausfindig gemacht werden, um die 13. AHV-Rente nachträglich noch auszahlen zu können.
- Die Rentnerinnen und Rentner, die von solchen Änderungen betroffen sind, wüssten erst Ende Jahr, wie hoch ihre 13. AHV-Rente wirklich ist.
4. Was müssen Versicherte unternehmen, um die 13. AHV-Rente zu bekommen?
Nichts. Wie die SVA Zürich, das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich, mitteilt, wird die 13. Altersrente automatisch ausbezahlt. «Die Versicherten brauchen nichts zu unternehmen», teilt die Sprecherin Daniela Aloisi mit.
5. Steigen nach der Annahme der Initiative jetzt auch die AHV-Kinderrenten sowie die AHV-Witwen- und Witwerrenten? Was ist mit Renten aus der Invalidenversicherung (IV)?
Nein, die Initiative betreffe nur die AHV-Altersrenten, sagt die BSV-Sprecherin Gasser. Hinterlassenen-, Kinder- und IV-Renten seien davon nicht betroffen. Sie werden also weiterhin 12 und nicht 13 Mal pro Jahr ausbezahlt. Im Initiativtext heisst es ausdrücklich, «Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente» hätten Anspruch auf den jährlichen Zuschlag – von anderen Rentnern ist keine Rede.
6. Hat die Abstimmung Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen?
Nein. Wie Gasser ausführt, heisst es im Initiativtext, dass der Rentenzuschlag nicht in die Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) einfliessen darf. «In der Praxis bedeutet dies, dass der Rentenzuschlag in den anrechenbaren Einnahmen nicht enthalten sein wird.» Damit soll der Zuschlag nicht zur Folge haben, dass die EL um die gleiche Summe reduziert wird.
Rentnerinnen und Rentner haben einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn die Renten aus AHV oder IV nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
7. Was kostet die 13. AHV-Rente voraussichtlich?
Nach Angaben des BSV dürfte die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich 4,1 Milliarden Franken kosten, zusätzlich zu den bestehenden jährlichen AHV-Ausgaben von 50 Milliarden Franken. «Diese zusätzlichen Kosten für die 13. AHV-Rente werden Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark wächst», teilt die Sprecherin Gasser mit. Fünf Jahre nach Einführung dürften die Zusatzkosten voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken betragen.
8. Bedeutet die Einführung der 13. AHV-Rente höhere Lohnabzüge?
Die Initiative hat keine Angaben darüber gemacht, wie die Ausgaben für die 13. AHV-Rente finanziert werden sollen. Dies muss nun das Parlament bestimmen. Das BSV macht dazu folgende Angaben: Würden die zu erwartenden Ausgaben über zusätzliche Lohnbeiträge für die AHV finanziert, müssten diese von derzeit 8,7 Prozent auf 9,4 Prozent steigen. Wenn die Finanzierung über die Mehrwertsteuer erfolgen soll, müsste man diese von derzeit 8,1 auf 9,1 Prozent erhöhen. Denkbar wäre auch eine Kombination verschiedener Schritte.