Berufliche Vorsorge: zum Thema machen, bevor es zu spät ist Zwei Fachexperten im Interview: Manuel Gerhard und Carlo Hitz engagieren sich beide im Verein «BVG-Auskünfte». Sie berichten, mit welchen Fragen und Anliegen die Ratsuchenden zu ihnen kommen und worauf Arbeitgeber und Angestellte punkto Vorsorge unbedingt achten sollten.
Zwei Fachexperten im Interview: Manuel Gerhard und Carlo Hitz engagieren sich beide im Verein «BVG-Auskünfte». Sie berichten, mit welchen Fragen und Anliegen die Ratsuchenden zu ihnen kommen und worauf Arbeitgeber und Angestellte punkto Vorsorge unbedingt achten sollten.
Autorin Katrin Schnettler Ruetz
Der unabhängige Verein «BVG-Auskünfte» bietet schweizweit kostenlose Beratungen rund um die berufliche Vorsorge. Die Beraterinnen und Berater sind ehrenamtlich tätig und leisten zusätzlich Mitgliederbeiträge. Diverse Pensionskassen, Banken, Verbände, Beratungsunternehmen und Versicherungen unterstützen den Verein durch Sponsoring, auch Zurich und Vita. Zudem bieten sie einen vergleichbaren Service für engagierte Unternehmen an: die Personalorientierungen «Vita Mobil». Im Interview verraten die Experten, worauf es ankommt.
- Sie engagieren sich seit vielen Jahren für das Thema der beruflichen Vorsorge, unter anderem bei dem kostenlosen Informationsangebot des unabhängigen Vereins «BVG-Auskünfte». Gab es ein Gespräch, das Sie besonders beeindruckt oder berührt hat?
Manuel Gerhard: Jedes Gespräch ist auf seine Art einzigartig, da es sich um sehr individuelle Fragestellungen handelt. Genau darin liegt auch die Freude, im Verein «BVG-Auskünfte» aktiv mitzuwirken. In Erinnerung geblieben sind mir alle Versicherten, die nach über 20 Dienstjahren kurz vor der Pensionierung die Kündigung erhalten haben. In einem Fall liess sich die versicherte Person ihre Freizügigkeitsleistung auszahlen und erhielt danach keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr. Damit so etwas nicht passieren kann, ist es wichtig, sich so früh wie möglich bei den «BVG-Auskünften» beraten zu lassen.
Carlo Hitz: Es gibt viele Beratungsgespräche und Schicksale, die mich bewegt haben: zum Beispiel eine ältere Frau, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, jedoch immer in einem Teilzeit-Pensum. Aufgrund des Teilzeit-Pensums fehlte nicht nur das Geld in der Pensionskasse, sie konnte auch privat nicht sparen. Daher reicht es nun in der Pensionierung nicht – und kurz davor kann man auch nicht mehr viel machen. Es blieb ihr nur die Möglichkeit, bei der Gemeinde Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zu beantragen. Solche Gespräche sind schon sehr berührend. - Was sind allgemein typische Fragen der Versicherten, welche Themen liegen den Menschen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge besonders am Herzen?
Manuel Gerhard: Oftmals stehen die Versicherten vor der Herausforderung, dass ihnen unmittelbar vor der Pensionierung gekündigt wurde und sie nun nicht wissen, was die Folgen für ihre Altersvorsorge sind. Seit Ende 2020 können Versicherte ab dem 58. Altersjahr, welche gekündigt wurden, in ihrer Vorsorgeeinrichtung verbleiben. Dies verschafft ihnen Luft, um die nächsten Pensionierungsschritte sauber zu planen. Die Versicherten wissen jedoch in der Regel nichts davon, was unsere Aufgabe umso wichtiger macht. Ein anderes wichtiges Thema, welches die Versicherten beschäftigt, sind Fragestellungen rund um die flexible Pensionierung. - Als wie gut schätzen Sie das Wissen der Versicherten allgemein ein?
Manuel Gerhard: Das Wissen schätze ich im Allgemeinen als gering ein. Dies ist aber mitunter verständlich, weil das Thema Sozialversicherungen, insbesondere berufliche Vorsorge, weder in der obligatorischen Schule noch später breit vermittelt wird. Es gibt in Sachen Aufklärung noch sehr viel zu tun. Mit dem Verein «BVG-Auskünfte» versuchen wir, diese Wissenslücken zu schliessen. Wir erreichen leider nur einen Bruchteil der Bevölkerung. Jede versicherte Person, der wir mehr Wissen vermitteln können, ist für uns ein Erfolg.
- Es gibt offensichtlich Aufklärungsbedarf. Welche Rolle können die Arbeitgebenden dabei spielen? Welche Möglichkeiten haben sie, um das Wissen und die Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden zu stärken?
Carlo Hitz: Aus meiner Sicht spielen die Arbeitgebenden eine zentrale Rolle für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Das Vorstellungsgespräch bietet die erste Möglichkeit, über den Vorsorgeplan zu informieren und zusätzliche Leistungen als ergänzende Lohnbestandteile aktiv zu präsentieren. Aber auch nach der Anstellung bieten sich vielfältige Möglichkeiten, z.B. ‒ durch die Organisation einer Personalorientierung;
‒ durch Abgabe von Vorsorgematerialien;
‒ oder mit einem Hinweis auf die «BVG-Auskünfte»-Seite. - Welchen Benefit haben die Unternehmen, wenn sie sich für eine starke berufliche Vorsorge einsetzen?
Carlo Hitz: Arbeitgebende finden aus meiner Sicht einfacher gute Mitarbeitende, wenn sie in der beruflichen Vorsorge mehr als nur das Minimum bieten – und dies im Stelleninserat auch aktiv bewerben. Von Zusatzleistungen wie erhöhten Sparbeiträgen profitieren übrigens auch die Arbeitgebenden: Denn alles, was in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt wird, muss das Unternehmen nicht versteuern, wie im Art. 81 BVG zu erfahren ist.
Das bietet eine Personalorientierung von Zurich und Vita
- Dank der Personalorientierung erhalten Ihre Mitarbeitenden ein vertieftes Wissen rund um das Vorsorgesystem in der Schweiz und können auf dieser Basis erfolgreich die Weichen für ihre finanzielle Zukunft stellen.
- Wir bieten einen direkten Kontakt zu Experten rund um die berufliche und private Vorsorge. Ob generelle Auskunft oder individuelle Bedürfnisse – wir haben die Antwort auf Ihre Fragen.
- Sie positionieren sich als sozial engagiertes Unternehmen, das für seine Mitarbeitenden gut vorgesorgt hat.
- Sie unterstützen Ihre Vorsorgeeinrichtung dabei, deren Informationspflicht BVG gegenüber den Mitarbeitenden zu erfüllen. Im Rahmen einer Personalorientierung werden sämtliche Fragen beantwortet. Wir stehen Mitarbeitenden auch unter vier Augen für eine Beratung zur individuellen Vorsorgesituation zur Verfügung.
Schon gewusst? Das Angebot «Vita Mobil» steht allen interessierten Firmen in der Schweiz zur Verfügung. Neugierig geworden? Melden Sie Ihr Unternehmen an.