Arbeitsrecht: drei entscheidende Aspekte Das Arbeitsrecht ändert sich fortlaufend und es ist nicht immer einfach, mit all seinen Entwicklungen Schritt zu halten. Vor allem über drei rechtliche Aspekte herrscht in Unternehmen oft Unklarheit.

Das Arbeitsrecht ändert sich fortlaufend und es ist nicht immer einfach, mit all seinen Entwicklungen Schritt zu halten. Vor allem über drei rechtliche Aspekte herrscht in Unternehmen oft Unklarheit.

Ein gutes Verständnis des Arbeitsrechts ist für eine optimale Personalverwaltung unerlässlich. (Bild: Shutterstock)

Fall 1: Arbeitsunfähigkeit nach einer Entlassung

Sie entlassen jemanden und diese Person trifft eine Arbeitsunfähigkeit. In einem solchen Fall gelangt der Kündigungsschutz bei Krankheit zur Anwendung. Es kommt dann zu einer Aussetzung der Kündigungsfrist, deren Dauer von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängt: 30 Tage ab Ende der Probezeit, 90 Tage ab dem zweiten Dienstjahr und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Selbst eine Arbeitsunfähigkeit von wenigen Tagen kann die Kündigungsfrist unterbrechen.

Ein Beispiel: Eine Person im ersten Dienstjahr erhält am 7. Juni die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Normalerweise würde diese Person das Unternehmen am 31. Juli verlassen. Wenn sie im Juni krank wird, wird die Kündigungsfrist nicht ausgesetzt, da die Kündigungsfrist noch nicht begonnen hat. Wenn die Person jedoch im Juli zehn Tage lang arbeitsunfähig ist, ist ihr letzter Arbeitstag nicht der 31. Juli, sondern der 31. August. Die 31 Tage der Kündigungsfrist werden also am 10. August erreicht, und die Frist läuft bis zum Monatsende. Wenn sie nach dem 10. August erneut krank wird, wird die Kündigungsfrist nicht mehr verlängert, da die 31 Tage dann bereits verstrichen sind.

Fall 2: Ferienbezug, um einen Angehörigen zu pflegen

Diese Regelung trat 2021 in Kraft und ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu drei bezahlte Tage für die Pflege eines gesundheitlich beeinträchtigten Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Unter Angehörigen sind Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern und Personen zu verstehen, die seit mindestens fünf Jahren im selben Haushalt leben. Der Ferienbezug ist zudem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
  • Es muss ein Notfall vorliegen, der plötzlich eintritt und Handlungsbedarf erfordert. Ein im Voraus geplanter Arzttermin gilt ebenso wenig wie eine im Voraus geplante Operation.
  • Die Abwesenheit kann bis zu drei Tage pro Fall dauern, maximal zehn Tage pro Dienstjahr und nicht pro Kalenderjahr.
  • Zu beachten ist zudem, dass der Bezug der Ferientage für eine bestimmte Erkrankung gilt.

Fall 3: Kündigungsgrund für eine Person, die krankgeschrieben ist

Einen Mitarbeiter zu entlassen, der wegen Krankheit abwesend ist, ist nie ideal. Manchmal ist es jedoch notwendig, um das Unternehmen am Laufen zu halten. Auch in diesem Fall kommt der Kündigungsschutz im Krankheitsfall zum Tragen. Jede Kündigung, die man während dieser Zeit erhält, würde verfallen und als nichtig angesehen werden. Das Recht erlaubt jedoch die Kündigung des Vertrags nach Ablauf der Schutzfrist. Es bleibt die Definition eines Grundes, da eine Kündigung wegen Krankheit als missbräuchlich angesehen werden könnte. In diesem Fall ist es jedoch zulässig, dass der Arbeitgeber den Vertrag aus «organisatorischen» Gründen kündigen kann. Denn das Ersetzen einer Person führt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu organisatorischen Komplikationen, die eine Entlassung rechtfertigen.

Hilfe im Arbeitsrecht

Fast 80 Prozent der Schweizer Unternehmen beschäftigen sich mit dem Arbeitsrecht, insbesondere mit krankheitsbedingten Abwesenheiten und der Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Im Zweifelsfall hilft die Rechtsberatung von Centre Patronal. Die Anwälte und Juristinnen bearbeiten jedes Jahr rund 12’000 Anfragen, mit dem Ziel, eventuelle Streitigkeiten zu begrenzen. Die Rechtsberatung von Centre Patronal bietet zudem einen Leitfaden für Arbeitgeber. Weitere Dienstleistungen sind unter anderem:

Überprüfung von Dokumenten
Arbeitsverträge, Personalreglemente, Briefe, E-Mails, Vereinbarungen: Die Spezialisten stehen zur Verfügung, um Dokumente anzupassen oder neu zu redigieren.

Kurse
Verschiedene Weiterbildungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit hohem Praxisbezug.

Vorlagen und Rechner
Die Tools sind eine wertvolle Unterstützung, um zum Beispiel Ferienkürzungen und Kündigungsfristen zu berechnen oder Dokumente zu erstellen.

Weitere Informationen unter rechtsberatung-cp.ch

Praxisnah und kompetent

Centre Patronal ist seit fast 40 Jahren eine Referenzgrösse im Arbeitsrecht. Das Unternehmen mit 370 Mitarbeitenden ist in den Kantonen Waadt, Bern und Zürich ansässig und setzt sich für die Interessen von Arbeitgebern und Firmen ein. Die Juristen und Anwältinnen beraten praxisnah und kompetent. Mit rund 15’000 Beratungen pro Jahr sind sie ausgewiesene Spezialisten im Arbeitsrecht.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag von Centre Patronal erstellt.

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